Vermisste in Linz: Natürlicher Tod, Bekannter vergrub Leiche

Polizeischriftzug auf Auto
Seit Oktober war die 54-Jährige vermisst. Nun wurde die Leiche gefunden.

Eine 54-jährige Mutter einer Tochter, die seit Oktober 2023 in Linz vermisst wurde, ist tot entdeckt worden. Sie dürfte eines natürlichen Todes gestorben sein. Ein 43-Jähriger, mit dem sie in der Nacht ihres Verschwindens gefeiert hatte, habe sie nahe seiner Wohnung im Linzer Süden vergraben. 

Gegen ihn wird wegen Imstichlassens einer Verletzten und Störung der Totenruhe ermittelt, bestätigte Staatsanwältin Ulrike Breiteneder am Mittwoch einen Bericht von OE24. Eine Obduktion wurde angeordnet. Dabei sollen Todesursache und Todeszeitpunkt festgestellt werden. Der Mann versicherte bei seiner Einvernahme, dass die Frau bereits tot gewesen sei und er nicht wollte, dass sie in seiner Wohnung gefunden werde. 

Der 43-Jährige wurde kurzzeitig festgenommen, ist aber wieder auf freiem Fuß. Derzeit gehe man davon aus, dass die Frau, nach der auch mit Aufrufen in social media gesucht wurde, in der Wohnung ihres Bekannten eines natürlichen Todes starb, so Breiteneder. Er dürfte sie dann auf dem landwirtschaftlichen Grund vergraben haben. Das Feld liegt in der Nähe seiner Wohnung, der Mann dürfte die Frau alleine dorthin getragen und vergraben haben.

Durchsuchung brachte damals keinen Hinweis

Die 54-Jährige und der 43-Jährige hatten im Oktober des Vorjahres offenbar mit nicht zu wenig Alkohol gefeiert. Drogen habe er nicht mit ihr konsumiert, gab der Mann in einer Einvernahme an. Die Frau nächtigte in der Wohnung ihres Bekannten und war seitdem vermisst. Er behauptete, sie habe die Wohnung in der Früh verlassen. 

Eine Durchsuchung brachte unmittelbar nach dem Verschwinden der Frau keinen Hinweis auf größere Blutspuren oder ähnlich Belastendes in seiner Wohnung, erklärte Breiteneder. Gewissheit, ob außer Alkohol noch andere Substanzen im Spiel waren und was die Todesursache der Frau war, werde eine bereits angeordnete Obduktion Donnerstag oder Freitag liefern. Gründe für eine Untersuchungshaft liegen nicht vor. Strafrahmen für Imstichlassen eines Verletzten mit Todesfolge: maximal drei Jahre Haft, bei Störung der Totenruhe liegt der Strafrahmen unter einem Jahr. 

Der 43-Jährige vertraute sich noch in der Nacht einem Bekannten an - dieser habe ihm geraten, die Rettung zu rufen, so Breiteneder. Nun hatte ein Verwandter beim 43-Jährigen einen erschreckenden Verfall durch übermäßigen Alkoholkonsum bemerkt und ihn zur Rede gestellt. Daraufhin gestand der Mann seinem Verwandten, dass er die vermisste Frau vergraben hätte, weil sie bei ihm gestorben sei. Der Verwandte brachte die neuerlichen Ermittlungen ins Laufen. Der Verdächtige zeigte den Beamten schließlich, wo er die Leiche vergraben hatte.

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