Urteil: Wunschkennzeichen "BH" ist kein Nazi-Code

(Symbolbild)
Landesverwaltungsgericht Oberösterreich gab Autofahrer Recht. Behörde hatte Verlängerung von Nummerntafel zunächst abgelehnt.

In Oberösterreich hat das Landesverwaltungsgericht nun in einem skurrilen Nummerntafel-Streit eine Entscheidung gefällt. Wie die "Oberösterreichischen Nachrichten" (OÖN) am Samstag berichten, darf ein Autofahrer nun doch sein Wunschkennzeichen "BH100" behalten. Die Bezirkshauptmannschaft hatte das zunächst abgelehnt: Die Kombination "BH" sei als nationalsozialistischer Code einzustufen.

Laut OÖN-Artikel war der Mann, "BH" standen für die Initialen seines Nach- und Vornamens, fast 15 Jahre lang mit der Nummerntafel unterwegs. Als er im Vorjahr bei der Bezirkshauptmannschaft (BH) die Verlängerung seines Wunschkennzeichens beantragte, bekam er eine Abfuhr erteilt.

Denn "BH" stehe "in rechtsextremen Kreisen" für "Blood and Honour", übersetzt "Blut und Ehre", hieß es im Bescheid der BH. Dies sei eine "anstößige Buchstabenkombination", die gemäß eines Erlasses des Verkehrsministeriums nicht zulässig sei. Doch der Anwalt des Mühlviertlers brachte Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht ein. Es gebe "keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass die entsprechende Buchstabenkombination in der Öffentlichkeit als 'Blood and Honour' verstanden wird". In Österreich stehe die Abkürzung BH "für alles andere": so zum Beispiel für Büstenhalter, Bezirkshauptmannschaft oder auch Bundesheer.

Nur ein "begrenzter Kreis von Personen, die den Nationalsozialismus verherrlichen" würde eine Assoziation mit " Blood and Honour" herstellen, zumal in Österreich die Amtssprache Deutsch sei, so der Anwalt laut ÖON. Das Landesverwaltungsgericht entschied nun zu seinem Gunsten. "Entgegen den Feststellungen der Behörde" sei die aus dem anglikanischen Sprachraum stammende Abkürzung BH für "Blood and Honour" nicht dem Großteil der Bevölkerung geläufig und werde daher nicht als anstößig empfunden, entschied die Richterin. Dem Antrag auf Verlängerung des Wunschkennzeichens wurde stattgegeben und Rechtsmittel gegen die Entscheidung als unzulässig erklärt. Die Entsc Entscheidung ist damit rechtskräftig.

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