Tote Tanzlehrerin: Neue DNA-Analyse gefordert

Tote Tanzlehrerin: Neue DNA-Analyse gefordert
Eine neue Untersuchungsmethode soll den rechtskräftig verurteilten Mörder entlasten.

Der Verteidiger jenes Mannes, der wegen Mordes an einer Gmundner Tanzlehrerin rechtskräftig zu 20 Jahren Haft verurteilt wurde, hat einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens eingebracht. Ein Pokal, mit dem die Frau im Juli 2013 niedergeschlagen worden war, soll mit einer neuen Analyse-Methode untersucht werden, wie die Oberösterreichischen Nachrichten in ihrer Samstag-Ausgabe berichteten.

Der Salzburger Rechtsanwalt Franz Hitzenbichler will die DNA-Mischspuren auf dem Pokal noch einmal begutachten lassen. Näheres dazu soll in der kommenden Woche bekannt gegeben werden. Das Unterstützungskomitee (bestehend aus 240 Personen) für den verurteilten St., das sich bereits vergangenes Jahr für die Wiederaufnahme des Prozesses einsetzte, schreibt auf seiner Seite (fuergerechtigkeit.jimdo.com), dass mit einer neuen wissenschaftlichen Methode die DNA von Mischspuren analysiert werden könne. Das Unterstützungskomitee ist überzeugt, dass dadurch „die DNA des wahren Täters nachweisbar wird, die St. entlastet“.

Tote Tanzlehrerin: Neue DNA-Analyse gefordert

2013 war die Tanzlehrerin nach einer Feier ermordet worden

Pokal

Dies ist schon der zweite Versuch, den Prozess neu aufzurollen. Ein erstes Begehren des mittlerweile 42-jährigen St. war von der Justiz im Vorjahr abgelehnt worden. Als Hauptentlastung präsentierte Hitzenbichler zwei Privatgutachten eines Kriminologen und eines Gerichtsmediziners. Diese behaupteten mit Vehemenz, dass ein neben dem schwer verletzten Opfer gefundener Metallpokal die eigentliche Tatwaffe sei, mit der das Opfer niedergeschlagen worden war.

St. wurde vorgeworfen, das Opfer im Juli 2013 nach einem Fest im Gmundner Tennisklub niedergestoßen und die bewusstlose Frau vergewaltigt zu haben. Der Pokal, an dem sich keine DNA-Spuren des Verurteilten finden, dafür das Blut des Opfers und andere DNA-Spuren, spielte beim Prozess gar keine Rolle.

St. kündigte bereits im Vorjahr an, dass er nicht ruhen werde. „Wir wissen jetzt, was dem Gericht noch fehlt, und werden einen neuen Wiederaufnahmeantrag stellen“, sagte Hitzenbichler.

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