Tödliche Explosion auf Schießplatz: Eigentümer angeklagt

Tödliche Explosion auf Schießplatz: Eigentümer angeklagt
Die Anklage stütze sich auf ein Sachverständigengutachten, wonach der Eigentümer Ö-Normen nicht eingehalten haben soll.

Nach einer Explosion in einer Schießanlage im Februar in Desselbrunn (Bez. Vöcklabruck) mit einem Toten und einem Schwerverletzten wird der Eigentümer der Anlage angeklagt. Die Staatsanwaltschaft Wels wirft ihm das Vergehen der fahrlässigen Herbeiführung einer Feuersbrunst und das Vergehen der fahrlässigen Körperverletzung vor, berichtete das Oberösterreichische Volksblatt.

Der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Wels, Christian Hubmer, bestätigte der APA den Strafantrag. Die Anklage stütze sich auf ein Sachverständigengutachten, wonach der Eigentümer Ö-Normen nicht eingehalten haben soll. Diese sollen eine Ablagerung von Pulverrückständen verhindern. Aber aufgrund glimmender Treibladungsreste einer abgefeuerten Patronenhülse sei es zum Entzünden unverbrannter Treibladungsreste auf dem Teppichboden und in weiterer Folge im Zuge der Löschversuche zu einem heftigen Abbrand mit einer Stichflamme gekommen.

50-Jähriger erlag Verletzungen

Am späten Vormittag des 1. Februar war im 100 Meter langen Schießkanal der Anlage in Viecht in der Gemeinde Desselbrunn ein Feuer ausgebrochen, als zwei Sportschützen gerade dabei waren, ein Gewehr einzuschießen. Der 50- und der 62-Jährige versuchten noch selbst zu löschen. Allerdings kam es dabei zu einer Stichflamme, von der die Männer erfasst wurden. Aufgrund der Hitze griff das Feuer auf ein Lager über, in dem Munition gelagert war. Ein in der Nähe trainierendes Cobra-Team hörte die Verpuffungen und zog einen Mann aus dem Kanal. Der 50-Jährige erlag aber wenige Tage später im Spital seinen schweren Brandverletzungen. Die Löscharbeiten gestalteten sich schwierig und gefährlich. Die Feuerwehr füllte schließlich den Schießkanal durch eine Lüftungsöffnung mit Löschschaum, um den Brand zu bekämpfen. Die Brandermittler konnten erst nach einigen Tagen die Anlage betreten.

Einen Prozesstermin gibt es noch nicht, dem Beschuldigten drohen im Fall einer Verurteilung bis zu drei Jahre Haft.

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