Prozess um angeblichen IS-Mord: Angeklagter "extrem gefährlich"
Unter großem Medieninteresse sowie mit erhöhten Sicherheitsbestimmungen ist heute, Montag, ein Prozess gegen einen mutmaßlichen IS-Sympathisanten, der im Vorjahr ein betagtes Ehepaar in Linz getötet und in dessen Haus Feuer gelegt haben soll, im Landesgericht Linz gestartet. Der 55-jährige Tunesier soll kurz vor der Tat IS-Anführer Abu Bakr al-Baghdadi auf Facebook die Treue geschworen haben.
Bereits eine halbe Stunde vor Prozessbeginn warteten viele Medienvertreter und Prozesskiebitze vor dem Schwurgerichtssaal. Alle mussten sich ausweisen und Mobiltelefone sowie Laptops abgeben. Das heißt, die Journalisten müssen zu Bleistift und Papier greifen, um von der Gerichtsverhandlung zu berichten. Jeder, der in den Saal wollte, wurde durchsucht. Fotografieren war zwar erlaubt, Justizpersonal muss aber auf Bildern unkenntlich gemacht werden. Die Justizwachen trugen Sturmhaube und kugelsichere Westen.
Zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft drohen
Der Angeklagte erschien zwei Minuten vor Prozessbeginn mit vier vermummten Bewachern, er wirkte gefasst, trug einen Bart, helle Kleidung und kramte in seinen Unterlagen. Auch die Sachverständige Adelheid Kastner war zugegen. Sie hatte dem 55-Jährigen in ihrem psychiatrischen Gutachten Zurechnungsfähigkeit zum Zeitpunkt der Tat attestiert, es bestehe wegen seiner psychischen Erkrankung die Gefahr von Wiederholungstaten. Somit kann der Mann für seine Tat bestraft - zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft drohen -, allerdings auch eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt werden.
Der Angeklagte, der seit langem in Österreich lebt, hat bei der Polizei als Motiv angegeben, er habe ein Exempel an der Gesellschaft und der FPÖ, durch die er sich als Ausländer und Muslim diskriminiert fühlte, statuieren wollen. Bei den Mordopfern dürfte er ein - nicht existentes - Naheverhältnis zu den Blauen vermutet haben. Die Staatsanwaltschaft legt ihm Mord, Brandstiftung, Mitgliedschaft in einer terroristischen bzw. kriminellen Vereinigung und - wegen eines Vorfalls in der Justizanstalt - gefährliche Drohung zur Last.
"Monolith an Egozentrik"
Nach der Einvernahme des Angeklagten war Montagnachmittag die psychiatrische Sachverständige Adelheid Kastner am Wort. Für sie sei es "nicht denkbar", dass der 55-Jährige Mitglied des IS sei, aber er sei "extrem gefährlich". Sie beschrieb ihn als "Monolith an Egozentrik". Aufgrund seiner querulatorischen Persönlichkeitsstruktur sieht sie die angeklagte Tat als "ein Ventil".
So habe der Mann in seinem Leben viele Kränkungen hinnehmen müssen. Trotz Ausbildung fand er keinen Job, sein Vater vererbte den Besitz an die Halbgeschwister und sein Versuch mit einem Lkw beladen mit Tischlerwerkzeug nach Syrien zu fahren, um zu helfen, scheiterte. Der Laster sei nach Libyen verschifft worden und verschwand, nannte die Sachverständige Beispiele seines Scheiterns. Aus diesen negativen Erfahrungen zog der Tunesier einen Schluss: "Alles Negative ist immer gegen ihn gerichtet."
Dennoch könne er die Perspektive wechseln und leide nicht an einer Geisteskrankheit, weshalb Kastner ihm Zurechnungsfähigkeit attestierte. Allerdings sei er "extrem gefährlich" und es sei zu erwarten, dass er "wieder schwere Straftaten bis hin zu Tötungsdelikten begeht", stellte sie unmissverständlich klar.
Ausführlich erläuterte die Psychiaterin auch, warum sie eine IS-Zugehörigkeit für unwahrscheinlich hält. Der Angeklagte sei nicht "teamfähig" sondern ein "Monolith an Egozentrik", denn er könne sich an keine Vorgaben halten oder Anordnungen entgegennehmen. "Er wäre für jeden Verein, egal ob eine Terror-Organisation oder ein Fußballverein, eine Kalamität", so ihre abschließende Beurteilung.
Der Angeklagte entgegnete auf Kastners Ausführungen: "Da biegen sich die Balken vor lauter Lügen. Und bei der Madame (Kastner) brechen sie schon."
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