OÖ: Verdacht von Kickback-Zahlungen in Ärztenetzwerk

Ärzte dringend gesucht
Staatsanwaltschaft Steyr ermittelt gegen Geschäftsführer wegen Verdachts des Betrugs und der Geschenkannahme.

Rund um die Anschaffung einer Software für ein Primärversorgungsnetzwerk in Oberösterreich ermittelt die Staatsanwaltschaft Steyr gegen den Geschäftsführer wegen des Verdachts möglicher Kickback-Zahlungen. Dadurch könnten die am Zentrum beteiligten Ärzte geschädigt worden sein. Die OÖGKK ist mittlerweile zum Ergebnis gekommen, dass ihr und dem Land kein finanzieller Schaden entstanden sei.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts des Betruges und der Geschenkannahme von Bediensteten oder Beauftragten. Demnach soll der Geschäftsführer für die Firmen-EDV ein Angebot eingeholt haben. Es bestehe der Verdacht, dass in diesem eine Position enthalten gewesen sei, der keine Leistung gegenüberstehe und die daher als Kickback-Zahlung an den Geschäftsführer geplant gewesen sein könnte.

Bestechung durch EDV-Firma?

Die Ermittlungen dazu sind aber laut Staatsanwaltschaft noch im Laufen, ein Abschlussbericht der Polizei liegt noch nicht vor. Zudem werde nicht nur gegen den Geschäftsführer, sondern auch gegen unbekannte Täter ermittelt - hier geht es um die Frage, ob ihn in der EDV-Firma jemand bestochen habe. Zur Höhe der möglichen Kickback-Zahlung war nur bekannt, dass die Staatsanwaltschaft derzeit vom Tatbestand des einfachen Betrugs ausgeht, d.h. es wären dann unter 5.000 Euro.

Der Verdächtige hatte sich zuletzt massiv gegen die erhobenen Vorwürfe gewehrt. Die Software sei letztendlich gar nicht gekauft worden. Als Grund der Anschuldigungen machte er eine "Schlammschlacht" seitens des Ehemannes einer ehemals dort arbeitenden Ärztin aus. Besagter Ehemann betonte gegenüber der APA, es sei "nie um eine Schlammschlacht gegangen, sondern um Transparenz- und Rechenschaftspflicht" des Geschäftsführers gegenüber den ärztlichen Gesellschaftern und öffentlichen Institutionen. Er selbst habe den Job des Geschäftsführers nie angestrebt, "weder gab es eine offizielle Bewerbung, noch irgendein Bewerbungsgespräch noch sonstige konkrete Schritte meinerseits dazu", so der Betroffene.

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