Messerattacke auf drei Personen: Angeklagter weiß von nichts

Messerattacke auf drei Personen: Angeklagter weiß von nichts
Er sei zum Zeitpunkt der Tat unter Drogeneinfluss gestanden, sagte der 19-Jährige.

Ein 19-Jähriger, der in Linz auf offener Straße drei Menschen attackiert haben soll, hat im Prozess am Dienstag im Landesgericht Linz erklärt, er wisse von nichts. Er sei zum Zeitpunkt der Tat unter Drogeneinfluss gestanden, sagte er bei seiner Einvernahme aus.

Der Afghane, der seit 2015 in Oberösterreich in Österreich ist und dessen Asylantrag abgelehnt wurde und vor der Abschiebung steht, hat laut Anklage am 30. Mai seine nunmehrige Ex-Freundin, einen in einer Sozialeinrichtung wohnenden Freund und dessen Betreuer mit einem Messer attackiert. Zwei von ihnen wurden verletzt. Der Angeklagte hätte gar kein Messer besitzen dürfen, denn über ihn war im Zusammenhang mit einer früheren Verurteilung - nicht die einzige - ein Waffenverbot verhängt worden. Auch bedingt nachgesehene Strafen von insgesamt 18 Monaten sind noch offen.

Zur dem angeklagten Vorfall - versuchte absichtliche schwere Körperverletzung und Diebstahl eines Mobiltelefons - sagte er in der Verhandlung aus, er habe keine Erinnerung. Er habe kurz zuvor Crystal Meth eingenommen und wisse deshalb ab diesem Zeitpunkt nichts mehr. Frühere Aussagen vor Polizei und Gericht lauteten, er habe nichts getan. Von Drogen sprach er demnach damals nicht. Auf den Widerspruch hingewiesen, beschuldigte er Richter und Polizisten einer falschen Protokollierung beziehungsweise, dass er geschlagen worden sei. Das nahm er im Verlauf der Verhandlung wieder zurück nachdem ihn der Richter auf die Möglichkeit einer Anklage wegen Verleumdung hingewiesen hatte.

Anrufe aus dem Gefängnis

Die Verhandlung verlief auch weiterhin ungewöhnlich: Die Ex-Freundin sagte aus, dass der Angeklagte sie vor dem Prozess zweimal aus dem Gefängnis angerufen hatte. Sie solle bestätigen, dass er zur Tatzeit unter Drogen stand. Die Staatsanwaltschaft dehnte deshalb die Anklage auch noch auf die versuchte Anstiftung zur falschen Zeugenaussage aus und forderte darüber hinaus den Widerruf der auf Bewährung ausgesprochenen Haftstrafen.

Dann verschwand plötzlich einer der beiden Attackierten, der zum Verhandlungsbeginn noch anwesend gewesen war. Der verbliebene Betreuer erreichte den "Geflüchteten" am Mobiltelefon eines anderen Betreuers. Als der Richter mit diesem sprach, legte er auf. Dann kam eine SMS: "Halt die Fresse". Dann war noch die Rede davon, dass ein Betreuer "entführt" worden sei. Die Polizei wurde in den Fall eingeschaltet. Das Gericht verzichtete auf die Befragung dieses Zeugen und hielt sich an dessen früheren Aussagen bei der Polizei. Das Gericht kündigte ein Urteil noch für Dienstagabend an.

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