Letzte Beschwerde gegen Westring abgewiesen

Baustart des Westrings mit neuer Donaubrücke soll noch heuer erfolgen
Bundesverwaltungsgericht wies Beschwerde gegen Auftragsvergabe der Asfinag ab.

Der seit Jahrzehnten beabsichtigte, aber wegen mehrfacher Einsprüchen verzögerte Bau der Linzer Westring-Autobahn (A26) mit einer Brücke über die Donau ist einen wesentlichen rechtlichen Schritt weiter gekommen: Das Bundesverwaltungsgericht hat einen Einspruch gegen die Vergabe der Bauarbeiten am Mittwoch abgewiesen. Beim Land Oberösterreich war man darüber erleichtert.

Nach der europaweiten Ausschreibung zum Bau der Donaubrücke hatte die Autobahngesellschaft Asfinag einem Konsortium unter Mitwirkung italienischer Partner den Zuschlag erteilt. Es war die Rede davon, dass sein Angebot bei 133 Millionen Euro und damit unter den mit 145 Mio. veranschlagten Kosten lag. Außerdem wurde eine Bauzeitverkürzung angeboten. Aber innerhalb der Stillhaltefrist machte einer der unterlegenen Anbieter von der Möglichkeit einer Beschwerde Gebrauch. Er stellte unter anderem die Bauzeitverkürzung in Zweifel, der Gesamtpreis sei weder erklär- noch nachvollziehbar. Danach war das Bundesverwaltungsgericht am Zug.

Das Gericht folgte den Argumenten des Beschwerdeführers nicht und wies nun den Antrag, die Vergabeentscheidung für nichtig zu erklären, ab. Eine Revision sei nicht zulässig. Der oberösterreichische Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP) und der Verkehrslandesrat Günther Steinkellner ( FPÖ) reagierten in einer Stellungnahme darauf mit: „Ende gut alles gut. Das sind erfreuliche Nachrichten für die Pendler und die regionale Wirtschaft.“ Nach Jahren der Verfahrensverzögerungen seien jetzt alle rechtlichen Hürden überwunden und einem Baubeginn für diese so wichtige Straßenverbindung stehe aus rechtlicher Sicht nichts mehr im Wege.
Der Beginn der Bauarbeiten war vor der Beschwerde mit dem 15. Oktober geplant. Trotz der neuerlichen Verzögerung sollten aber im heurigen Jahr noch die Bagger auffahren können.

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