Lehrer in Oberösterreich zeigte Identitären-Video als Strafe
Ein oberösterreichischer Lehrer hat im Jänner 2018 einem Schüler mit "Asylhintergrund" an einer Neuen Mittelschule ein Identitären-Video gezeigt. Konsequenz war die Versetzung des Pädagogen, der er zuerst zustimmte, dann aber dagegen klagte. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) wies seine Revision zurück. Die zuständige Disziplinarkommission verurteilte den Pädagogen wegen des Vorfalls zu einer Geldstrafe.
Video nicht alleiniger Grund für Versetzung
Bei der Geldstrafe sei die Versetzung strafmildernd angerechnet worden, erfuhr die APA am Dienstag aus der oberösterreichischen Bildungsdirektion. Mit dem Lehrer habe es mehrere Unstimmigkeiten gegeben und das Zeigen des Videos sei nicht der alleinige Grund für die Versetzung gewesen, hieß es.
Der Vorfall spielte sich im Jänner 2018 an einer NMS ab: Der betreffende Lehrer unterrichtete gemeinsam mit einer Kollegin Englisch in einer ersten Klasse. Als ein Schüler mit "Asylhintergrund" die Lehrerin "verunglimpft" habe, nahm der Pädagoge den Schüler aus der Klasse und zeigte ihm zumindest teilweise das auf Youtube abrufbare Video "Unserer Heimat - unserer Gesetze/Integration Fehlanzeige", dessen identitären Inhalt das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich später feststellen sollte, berichtete die Presse am Montag. Auf 4:24 Minuten seien brachial-patriotische sowie fremden- und islamfeindliche Botschaften zu sehen und zu hören.
Das sorgte für Empörung an der Schule und der Lehrer zeigte Bereitschaft, sich versetzen zu lassen. Als es dann soweit war, beschwerte er sich beim Landesverwaltungsgericht Oberösterreich. Dieses entschied aber, dass die Versetzung gerechtfertigt sei und wies seine Revision zurück.
Video laut Gericht: Abwertend, islamophob und verhetzend
Die Vorführung des mit identitärem Inhalt behafteten Videos sei mit einer ausgewogenen und wertschätzenden Pädagogik "nicht in Einklang zu bringen und schlicht unannehmbar", so das Gericht. Das Video sei nach seiner bildlichen Darstellung und seiner Textierung gröblich unzulässig generalisierend, abwertend, islamophob und verhetzend; es spiele auch mit identitärem Gedankengut, indem es Deutschland und Österreich als kulturelle Einheit darstelle und als eine geeinte stolze Nation verherrliche. Dieses Video einem Schüler zu zeigen sei eine pädagogische Entgleisung, befand das Gericht. Die Versetzung mit der Absicht, die Situation an der Schule zu beruhigen und das dienstliche Interesse zu fördern, sei nicht nur ein rechtlich zulässiges, sondern auch ein taugliches Mittel.
Der Pädagoge wandte sich aber auch noch an den VwGH. Er beteuerte, sich sofort einsichtig gezeigt zu haben und wollte die Aktion kleinreden, denn der Text des Videos habe keinen Einfluss auf den Schüler gehabt, da dieser sich an ihn gar nicht habe erinnern können, hieß es in der Presse. Der VwGH sah keinen Grund die außerordentliche Revision des Lehrers zuzulassen. "In Anbetracht des dienstlichen Interesses an dem fortwährenden Vertrauen der Allgemeinheit in einen sachlich geführten Dienstbetrieb gründete das Gericht die Versetzung des Revisionswerbers auf ein für sich tragendes, den Leitlinien der Rechtsprechung entsprechendes Argument", heißt es in seinem Beschluss.
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