Demo-Untersagung war rechtswidrig
Eine vom Linzer Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) untersagte mobile Klimademo von Fridays for Future Ende September in der Landeshauptstadt war rechtswidrig. Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Oberösterreich hat der Beschwerde der Veranstalter Folge geleistet, der Bescheid sei ersatzlos zu beheben, teilte das Gericht mit.
Untersagung wegen Corona
Wegen eines zu hohen Infektionsrisikos mit Corona beim Gehen war der Marsch vom Hauptplatz über die Nibelungenbrücke und zurück nicht genehmigt worden. Luger hatte unter Verweis auf das Epidemiegesetz per Bescheid Auflagen für die Versammlung erteilt, wonach maximal 1.000 Teilnehmer an einer stehenden Kundgebung zugelassen wurden. Die Aktivisten sahen ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit eingeschränkt und wandten sich an das Gericht.
Das LVwG gab der Beschwerde statt, „die Vorschreibung von Auflagen auf Basis des Epidemiegesetzes“ durch den Bürgermeister als Gesundheitsbehörde erfolgte in rechtswidriger Weise. "Das durch die Europäische Menschenrechtskonvention garantierte Recht, sich friedlich zu versammeln, könne “nur zum Schutze bestimmter Interessen gesetzlich beschränkt" werden. Die auf der Grundlage des Epidemiegesetzes erlassene Covid-19-Maßnahmenverordnung regle genau unter welchen Vorgaben, Kundgebungen stattfinden dürfen. Die von Luger angeordneten Einschränkungen gingen jedoch darüber hinaus.
Tierschutz-Demo auch erlaubt
Das LVwG hatte bereits die Corona-bedingte Untersagung einer Tierschutz-Demo im Juli in Linz aufgehoben. Der Eingriff in die Grundrechte wiege schwerer als das Interesse an der Verhinderung der Versammlung aus Gesundheitsgründen, urteilte das Gericht.
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