Keine Fotos in den Bädern

Fotografieren ist nur erlaubt, wenn der Betroffene ausdrücklich zustimmt
Eltern sind für die Aufsicht ihrer Kinder in den Bädern zuständig, nicht der Bademeister.

Die gute Qualität der Handykameras und die sozialen Netzwerke verführen manchen dazu, Menschen heimlich zu fotografieren und die Bilder ins Internet zu stellen. In öffentlichen Bädern ist das Fotografieren verboten. „Es darf nur jemand fotografiert werden, der ausdrücklich zugestimmt hat“, sagt Markus Achleitner, Chef der Eurothermen und oberster Bädervertreter in der Wirtschaftskammer Österreich. Das geht aus der Badeordnung hervor, die kürzlich beschlossen worden ist.

Wenn ein Badegast das trotzdem macht, wird er einmal verwarnt und beim zweiten Mal des Bades verwiesen. Das sei bisher noch kein Problem gewesen, aber dennoch habe man ein Regelwerk geschaffen, sagt Achleitner.

Burkini erlaubt

Ist das Tragen eines Ganzkörperbadeanzugs erlaubt, wie das manche Muslima praktizieren? „Wir haben ausländische Kulturen bei uns in Österreich integrieren“, argumentiert der oberste Badevertreter. „Der Burkini ist definitiv erlaubt. Es ist aber nicht erlaubt, sich mit anderen Ganzkörpertextilien zu verhüllen.“

Hin und wieder tauchen Pärchen im Schwimmbecken Zärtlichkeiten aus. „Wir haben jedes Jahr in ganz Österreich Millionen von Gästegästen und haben vielleicht eine Handvoll Vorfälle. Jegliche sexuelle Handlung ist verboten“, erklärt Achleitner im Gespräch mit dem KURIER. Bei Zuwiderhandlung gebe es eine Anzeige bei der Polizei und Hausverbot. Die Regelung sei ganz klar.

Wie schaut es aus, wenn Frauen belästigt werden? „Bäder sind öffentlicher Raum und es gelten alle Regelungen, die für den öffentlichen Raum gelten.“ Wichtig sei es den Eltern klar zu machen, dass sie für die Aufsicht ihrer Kinder zuständig seien und nicht der Bademeister. „Das ist nicht allen klar. Der Bademeister ist dazu da, wenn Probleme auftauchen.“

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