Hundeverbot auf Almen rechtlich nicht durchsetzbar

Auch in OÖ wird ein Verhaltenskodex für Wanderer auf Almen aufgelegt
Land setzt auf Maßnahmenpaket für korrektes Verhalten in Weidegebieten um Zwischenfälle mit Rindern zu verhindern.

Nach dem Schadenersatz-Urteil wegen einer tödlichen Kuh-Attacke in Tirol hatte Oberösterreichs Agrarlandesrat Max Hiegelsberger (ÖVP) erklärt, ein generelles Hundeverbot auf Almen zu prüfen. Betroffene und Experten wurden zu zwei Runden Tischen zum Thema geladen. Das Ergebnis: Ein Verbot für die Hunde von Wanderern wird es auch auf Oberösterreichs Almen nicht geben, sagte Hiegelsberger. Es sei weder rechtlich umsetzbar noch im Sinne eines guten Miteinanders, erklärte auch Tourismuslandesrat Markus Achleitner (ÖVP).

Hundeverbot auf Almen rechtlich nicht durchsetzbar

Johann Feßl, Obmann vom OÖ Almverein, Tourismus-Landesrat Markus Achleitner und Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger (v.l.) 

Zwei Runde Tische u. a. mit Vertretern der Landwirtschaftskammer, des Vereins Almbauern, des Oberösterreich Tourismus, der Wirtschaftskammer und den beiden Landesräten wurden zum Thema „Sicher Wandern in Oberösterreich“ abgehalten. Nachdem in Oberösterreich die Almen touristisch stark frequentiert seien, müssten Maßnahmen gesetzt werden, die zum einen den Landwirt rechtlich absichern und zum anderen den Menschen schützen, erklärte Hiegelsberger. Auch wenn sich die Teilnehmer einig waren, dass „falsche Verhaltensweisen von Hundehaltern eine zunehmende Belastung für die Landwirtschaft darstellen“, sprach man sich doch gegen ein Hundeverbot aus. Man müsse nicht alles mit Verboten regeln, meinte Achleitner.

Als wachsendes Problem wurde vor allem die Verkotung und Vermüllung entlang der Wanderwege angesehen. Daher wurden die Ende April vom Umweltministerium vorgestellten zehn Verhaltensregeln in einer eigenen oberösterreichischen Broschüre zu dieser Thematik ergänzt. An Wanderwegen in Weidegebieten sollen weiters Informationstafel die Ausflüger zu korrektem Verhalten animieren und die Hundeproblematik ins Bewusstsein rufen.

Eine Versicherungslösung für Wanderwege inklusive Unfälle mit Weidevieh wurde schon nach dem ersten Runden Tisch geschaffen. In die bereits bestehende Wege-Erhalter-Haftpflichtversicherung wurden explizit auch „Schadensfälle durch Weidevieh“ aufgenommen. Die Kosten für die Ausweitung trägt das Land. Diese Versicherungsregelung besteht bereits.

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