Buben zündeten Böller in Traun: Rechtliches Nachspiel für Eltern
Dass sie ihren Söhnen im Alter von elf, 13 und 14 Jahren Böller gekauft und überlassen haben, hat für zwei Elternpaare aus dem Bezirk Linz-Land ein rechtliches Nachspiel: Die Burschen zündeten am Sonntag - laut Exekutive "unzählige" - Feuerwerkskörper im Stadtzentrum von Traun. Die Polizei stellte bei ihnen mehrere Knaller der Kategorie F2, die erst ab 16 Jahren erlaubt sind, sowie drei nicht gekennzeichnete pyrotechnische Gegenstände - sogenannte "China-Kracher" - sicher.
Gemeinsam mit ihren Eltern wurden die Burschen dann zur Polizeiinspektion zitiert. Die Eltern müssen sich auf mehrere Anzeigen nach dem Jugendschutzgesetz gefasst machen, der 14-Jährige nach dem Pyrotechnikgesetz und zudem, weil er verbotenerweise Tabakbeutel besaß. Die beiden jüngeren Buben sind nicht strafmündig.
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