Amtsanmaßung: Journalist einer Tageszeitung verurteilt

(Symbolbild)
Der Mann soll sich bei der Recherche als Polizist ausgegeben haben, um an Informationen zu gelangen.

Ein Journalist einer österreichischen Tageszeitung ist wegen Amtsanmaßung im Bezirksgericht Linz am Mittwoch zu einer Geldstrafe von 1.440 Euro verurteilt worden. Der Redakteur soll sich laut Anklage gegenüber dem Sohn eines Mordopfers als "leitender Ermittler" der Polizei ausgegeben haben, um an Informationen zu gelangen. Er bestreitet dies. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Prozess stand im Zusammenhang mit einem Mordfall am 19. Februar im Innviertel. Ein mittlerweile rechtskräftig in eine Anstalt eingewiesener Mann hat seine Mutter getötet. Daraufhin hat der nunmehr angeklagte Journalist den in Deutschland lebenden Bruder des Beschuldigten - und Sohn des Opfers - mehrmals angerufen und unter anderem nach Informationen gefragt, wie er die Tote aufgefunden hatte. Zudem wollte er Fotos von dem Brüderpaar haben.

Journalist bestreitet Tat

Der Bruder gab bereitwillig Auskunft und schickte die Bilder an ein Handy. "Im guten Glauben", denn der Anrufer habe sich am Telefon als "leitender Ermittler" vorgestellt. Als der 31-Jährige dann tags darauf von einem Artikel samt seiner Fotos in der Zeitung erfuhr, in dem er als Interviewpartner zitiert wurde, erstattete er wegen des Täuschungsmanövers Anzeige.

Der Journalist bestritt seit dem Prozessbeginn im August die Tat. Er habe bei drei Anrufen gleich zu Gesprächsbeginn korrekt seinen Namen und den der Tageszeitung genannt. Er sei nicht überrascht gewesen, dass er alle Informationen und auch Fotos bekommen habe - es gebe Menschen, die in tragischen Fällen mit Medien reden und solche, die das nicht wollen. Redaktionskollegen bestätigten, dass er sich ordnungsgemäß vorgestellt habe.

Eingriff in Privatsphäre

In der Fortsetzung der Verhandlung am Mittwoch wurde ein Journalist einer anderen Tageszeitung befragt. Dieser schilderte anhand seines Mail-Verkehrs mit dem Bruder, dass dieser von Anfang an keine Auskünfte an Medien geben wollte und deshalb außer sich war, als er darauf hingewiesen wurde, dass ein Interview mit ihm und seine Fotos in einer Zeitung abgedruckt sei.

Die Richterin wertete die Aussagen des Bruders und jenes Journalisten, der keine Informationen bekommen hatte, als "äußerst glaubwürdig" und überzeugender als die der Redaktionskollegen des Angeklagten. Diese seien zwar entlastend, aber inhaltlich variierend und unsicher gewesen. Bei einer Strafandrohung von bis zu sechs Monaten oder 360 Tagessätzen verurteilte sie ihn zu 120 Tagessätzen zu je zwölf Euro - somit zu 1.440 Euro. Mildernd war nur die bisherige Unbescholtenheit.

Das Handeln des Angeklagten sei ein massiver Eingriff in die Privatsphäre eines Menschen und obendrein angesichts der Verantwortung der Medien wäre es die Aufgabe gewesen, menschlich sensibel vorzugehen, begründete sie das Strafausmaß. Der Verteidiger meldete Nichtigkeitsbeschwerde gegen den Schuldspruch und Berufung gegen das Strafausmaß an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

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