„Willst leben oder sterben?“: Schrecken der Alm bleibt frei

Prozess – Figurmäßig bringt der Angeklagte nicht gerade mit, was Angst und Schrecken verbreiten könnte. Trotzdem soll er eine Art Schrecken des Pielachtals darstellen, verbal ziemlich mordlüstern unterwegs sein und speziell Frauen höchst ängstigen. Wenn er daherkommt, sperrt sich die Postlerin ebenso ein wie die Gemeiendesekretärin, wird berichtet.

Jetzt musste sich der 42-Jährige aus Hofstetten-Grünau am Landesgericht St. Pölten verantworten. Und zwar , weil er zwei Mal Personen mit dem Tod bedroht haben soll. Die Staatsanwaltschaft hatte darauf mit einem Unterbringungsantrag in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher reagiert.

Demnach ist der an paranoider Schizophrenie leidende Mann bei einer privaten Geburtstagsfeier der Sennerin im Almhaus uneingeladen aufgetaucht und hat einem Gast die harte Frage gestellt: „Willst leben oder sterben?“ Er habe bloß mit dem Opfer über Bauarbeiten reden wollen, behauptete der Angeklagte. Fünf Monate später streckte er einem Mann ein brennendes Feuerzeug entgegen und verkündete, wenn das Gas aus sei, würde er sterben.

Anderer Planet

Freilich: Beide Opfer fühlten sich nicht wirklich mit Morddrohungen konfrontiert, wie sie vor Gericht aussagten. Der 42-Jährige sei „ruhig gewesen“. Dauerproblem des Angeklagten trotz Medikamenten: „Manchmal hab‘ ich das Gefühl, ich werde nicht verstanden. Wie wenn ich vom anderen Planet wäre.“

Die Drohung mit dem Tod sei „nicht eindeutig gewesen“ erklärte Richterin Barbara Zauner. Für eine Einweisung in eine Psycho-Anstalt reiche das Vorgefallene nicht aus.

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