Waldhäusl erklärt „Rauswurf“ aus Grundversorgungsquartieren

PK ASYLPOLITIK IN NIEDERÖSTERREICH: WALDHÄUSL
In einer Anfragebeantwortung an die Grünen NÖ spricht er von Integrationsmaßnahmen.

Dass Landesrat Gottfried Waldhäusl 740 subsidiär Schutzberechtigte (ehemalige Asylwerber, die nicht abgeschoben werden dürfen, Anm.) aufgefordert hatte, innerhalb von drei Monaten aus den nö. Grundversorgungsquartieren auszuziehen, sorgte vergangene Woche für Aufregung. In einem Schreiben vom Land hieß es, sollten sie sich keine private Bleibe suchen, werde ihnen die Grundversorgungsleistung gestrichen. Nun rechtfertigt Waldhäusl in der Anfragebeantwortung an Landtagsabgeordnete Silvia Moser (Grüne) das Vorgehen.

Konkret verweist er darauf, dass grundversorgte subsidiär Schutzberechtigte (die in NÖ keine Mindestischerung erhalten, Anm.) keinen Anspruch auf eine bestimmte Unterbringungsform haben. Darüber entscheide die Behörde. Dass die Betroffenen aufgefordert wurden, sich eine private Unterkunft zu suchen, sei aus Gründen der Integration geschehen. Immerhin hätten die Personen freien Zugang zum Arbeitsmarkt und müssten „unverzüglich ihren Integrationsverpflichtungen“ –  besonders der Plicht zur Eigenständigkeit und Selbsterhaltungsfähigkeit – nachkommen, heißt es in der Beantwortung. Die Unterbringung in organisierten Heimen hindere diese Entwicklung. 

Einzelfallprüfung

Zudem, schreibt Waldhäusl, würden bereits 40 Prozent der subsidär Schutzberechtigten privat wohnen. Das widerlege die Annahme Mosers, dass mit dem Bezug der Grundversorgungsleistung keine Wohnung zu finden wäre.  In Fällen, in denen Betroffene keine Unterkunft finden, werde im Einzelfall über einen Verbleib in der organisierten Unterkunft entscheiden.

Für Moser ist es inakzeptabel, so mit Menschen umzugehen. Immerhin sei den Betroffenen mit dem Verlust der Grundversorgung gedroht worden. Dann das gesagte zu relativieren – Stichwort Einzelfallprüfung – sei leicht. Vielmehr hätte auf Beratung gesetzt werden müssen, sagt Moser, die an der Causa dran bleiben will.

Tatsächlich finden viele subsidiär Schutzberechtigten nicht leicht Jobs, da ihr Aufenthalt für ein Jahr befristet ist und danach um zwei Jahre verlängert werden kann. Sie sind von der Mindestsicherung ausgeschlossen und erhalten lediglich die Leistungen aus der Grundversorgung - etwa 365 Euro für Miete und Verpflegung  als alleinstehende erwachsene Person.

Experten kritisieren nun, dass mit dem Vorgehen Waldhäusls lauter Einzelfälle, die gesondert geprüft werden müssen, produziert werden.

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