US-Konzern verklagt heimisches Weingut

US-Konzern verklagt heimisches Weingut
Der Familienname der Winzer soll nicht mehr als Bezeichnung für den Wein verwendet werden dürfen.

Die Familie Sutter aus Hohenwarth (Bezirk Hollabrunn, Niederösterreich) hat vergangene Woche Post einer US-amerikanischen Anwaltskanzlei bekommen. „Sie wollen, dass wir unseren Familiennamen nicht mehr für unseren Wein verwenden“, erklärt Doris Sutter, Winzerin und Teilhaberin des Weinbaubetriebes, der bereits seit 1922 unter dem Namen geführt wird.

Ankläger ist der US-Konzern „Sutter Home“, ein Weinbaubetrieb aus Kalifornien. Und das Unternehmen aus St. Helena, etwa 60 Kilometer von San Francisco entfernt, verklagt die Familie nicht zum ersten Mal. Bereits in den 1980er-Jahren flatterte ein ähnlicher Brief ins Haus der Sutters, wie die Winzerin erzählt: „Wir hatten damals eine Kooperation mit der Austrian Airlines. Unser Wein wurde auf Flügen ausgeschenkt. Ein Manager von ,Sutter Home’ hat den Wein bei einem Flug gesehen und der AUA einen Brief geschickt und bat um Aufklärung.“

Dieser Brief landete bei der Familie in Hohenwarth. Mit den Argumenten, dass es sich um einen Familiennamen handelt, war die Sache damals erledigt. „Wir haben nie wieder von der Firma gehört.“ Bis vergangene Woche.

Die Familie schaltete einen Anwalt ein, der mit ähnlichen Argumenten wieder gegen die Klage vorgehen will. Die Winzerfamilie Sutter exportiert rund 20.000 Flaschen jährlich in die USA. Das Problem dabei ist, dass „Sutter Home“ die Namensrechte für den amerikanischen Markt besitzt. „Wenn wir nun unseren Export vielleicht beenden müssten, dann wäre das ein Schaden in der Höhe von rund 80.000 Euro“, sagt die Winzerin. Sie hofft auf eine andere Lösung.

Umbenennung

Generell streben die Winzer Leopold und Doris Sutter eine außergerichtliche Lösung an, denn der Familie droht auch in Europa ein ähnliches Verfahren. „Das Unternehmen sichert sich offenbar auch die Markenrechte an diesem Namen für Europa und den Rest der Welt. Sofern sie das machen und wir keine Lösung finden, dann dürften wir den Wein unter unserem Familiennamen im schlimmsten Fall nicht einmal mehr in Österreich verkaufen.“ Dann müssten die Winzer ihren Wein unter einem anderen Namen verkaufen.

US-Konzern verklagt heimisches Weingut

Das Etikett der US-amerikanischen Firma

US-Konzern verklagt heimisches Weingut

Das Flaschendesign der Winzerfamilie Sutter

Für Doris Sutter ist auch die Begründung des Anklägers in den USA unverständlich. Wie aus dem Anwaltsschreiben hervorgeht, ist für „Sutter Home“ die Verwechslungsgefahr durch den ähnlichen Namen zu groß. „Aber alleine wenn man sich das Etikett der Weine ansieht, dann merkt man sofort, dass es da einen großen Unterschied gibt.“

Nun wartet die Familie auf weitere Post der Anwaltskanzlei aus den USA.

Markenrecht

Wort und Bild Der Schutz von Marken unterscheidet sich in vier unterschiedlichen Punkten. Ein Unternehmen kann eine Wortmarke schützen. Dabei wird der gesamte Name in seiner Konstellation geschützt: z.B. Red Bull. In weiterer Folge gibt es den Schutz der Wortbildmarke für die Kombination von Schriftzügen mit grafischen Elementen. Außerdem gibt es den Schutz der Bildmarke. Dabei wird das Logo geschützt: z. B. der Schwan von Swarovski. Und es gibt den Schutz von anderen Markentypen wie  3D-Marken. Etwa der Lindt-Osterhase.

Empfehlung Der Schutz einer Wortmarke ist laut Wirtschaftskammer empfehlenswerter: Bei der Wortmarke  reichen die Wörter alleine, während bei der Wortbildmarke nur die Kombination aus Name und Bild geschützt wird.

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