Urteil gegen Bürgermeister Prinz aufgehoben

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat das noch nicht rechtskräftige Urteil gegen den Zwettler Bürgermeister Herbert Prinz (ÖVP) aufgehoben. Die Kremser Staatsanwaltschaft bestätigt auf KURIER-Anfrage den Inhalt der schriftlichen Stellungnahme der Stadtgemeinde Zwettl. Der Grund seien juristische Fehler, heißt es dazu vorerst knapp. Im Berufungsverfahren wurde von den Höchstrichtern eine neue Hauptverhandlung am Landesgericht Krems angeordnet. Wie der KURIER berichtete, ist der amtierende Stadtchef im Vorjahr wegen Amtsmissbrauchs zu einer Geldstrafe von 36.000 Euro verurteilt worden.

Kein Abrissbescheid
Für den Schöffensenat war im Vorjahr klar, dass Amtsmissbrauch vorliegt, weil Bürgermeister Prinz zwischen 2009 und 2012 mehrere Schwarzbauten auf Grünland akzeptierte, ohne ein Abbruch- und Verwaltungsstrafverfahren einzuleiten. Er wusste, dass auf einem Privatgrund in der Zwettler Katastralgemeinde Annatsberg ohne Baubewilligung vier fest fixierte Holzhütten für die alljährliche Sonnwendfeier errichtet wurden. Anstatt einen Abriss anzuordnen, habe Prinz laut eigner Aussage „im Sinne der Dorfgemeinschaft gehandelt“ und nach Rücksprache beim Land NÖ mit der Umwidmung auf „Grünland Sportstätte-Gemeinschaftsfläche“ einen korrekten Zustand angestrebt. Im Juni 2012 wurde nachträglich die Baubewilligung erteilt.
Jetzt muss der Prozess in den nächsten Wochen wiederholt werden.
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