Überfälle auf Supermärkte in NÖ: Zwei bis zehn Jahre Haft für Angeklagte

Die vier litauischen Angeklagten sind im Prozess um Raubüberfälle auf niederösterreichische Supermärkte von einem Schöffensenat am Landesgericht Krems zu zwei, vier, sieben und zehn Jahren Haft verurteilt worden. Im Zweifel sei für die Angeklagten entschieden worden, begründete die Richterin die milderen Strafen als beim teilweise aufgehobenen Urteil im Mai. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
"Es kann nicht mit einwandfreier Sicherheit festgestellt werden, dass die Mitbeschuldigten gewusst haben, dass der Erstangeklagte eine Waffe hatte", sagte die Richterin. Erschwerend wirkten sich bei allen Beschuldigten die Vorverurteilungen aus. Bei der ersten Verhandlung im Mai hatten die Strafen noch sechs, zehn und zwölf Jahre gelautet. Ende Oktober wurde das Urteil insbesondere hinsichtlich Paragraf 143 StGB (schwerer Raub) aufgehoben. Das Verfahren gegen einen 28-jährigen Beschuldigten war im Mai ausgeschieden worden.
18.000 Euro erbeutet
Die drei Mitangeklagten nahmen das Urteil an, der Erstangeklagte erbat sich Bedenkzeit. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. Den Angeklagten wurden Raubüberfälle in wechselnder Besetzung in Lebensmittelmärkte verschiedener Handelsketten in Kleinpertholz in der Gemeinde Heidenreichstein (Bezirk Gmünd), in Korneuburg, Krems, Oberhausen in der Gemeinde Groß Enzersdorf (Bezirk Gänserndorf) und in Böheimkirchen (Bezirk St. Pölten) im Herbst 2014 vorgeworfen. In Summe waren etwa 18.000 Euro erbeutet worden.
Kommentare