Tödliches Güllebecken: Ein Fall für den Arbeitsinspektor

Ausgerutscht auf der Folie am Rand, in das Güllebecken gerutscht und untergegangen. Den Tod des 17-jährigen Florian Panholzer nimmt die Bezirksbehörde zum Anlass, um die Biogasanlage punkto Sicherheitsauflagen zu überprüfen. Laut Bezirkshauptmann Stefan Grusch sei das aber keine Aufgabe der Gewerbebehörde sondern ein Fall für den Arbeitsinspektor. „Weil auf dem Gelände auch einige Beschäftigte sind“, sagt Grusch. Die Absicherung des gesamten Geländes durch einen Zaun entspricht laut dem Bezirkshauptmann der Gesetzeslage. „Für betriebsfremde Personen ist somit das Areal nicht zugänglich.“ Ob die beiden Güllebecken ausreichend gesichert sind, kann Grutsch nicht beurteilen. Zwar gebe es alle paar Meter Strickleitern und Reifen-Ketten, die im Notfall das Herausklettern einer verunfallten Person ermöglichen sollen. Aber getestet sei das in der Praxis noch nie geworden, so Grusch. Allerdings ist die Biogasanlage nicht die einzige. In Österreich gibt es Hunderte derartige Anlagen, deren Güllebecken mit Strickleitern und Reifen gesichert sind. „Natürlich werden wir uns das nochmals anschauen“, sagt Grusch.
Biogasanlagen-Betreiber Andreas Blochberger ist nach dem tödlichen Unfall noch immer geschockt. Er zweifelt aber daran, dass eine weitere Umzäunung der Güllebecken den tödlichen Unfall des 17-Jährigen verhindern hätte können. Blochberger: „Überwinde ich die eine Hürde, überwinde ich die zweite auch.“
Einhausung
Dass demnächst der Arbeitsinspektor zu einer weiteren Begutachtung kommt, darüber ist Blochberger bereits informiert. Die Möglichkeit der Einhausung oder Überdachung der Güllebecken kommen nicht infrage. Das sei bei der Erzeugung von Biogas-Strom wirtschaftlich nicht drinnen.
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