Stadtbeamter auch in zweiter Instanz disziplinär verurteilt

Krems – Auch in zweiter Instanz ist ein pensionierter Beamter in einem Disziplinarverfahren verurteilt worden, bei dem es um die Umwidmung eines von der Stadt erworbenen Auwald-Grundstückes geht.

„Ich hatte das Urteil nicht erhalten“, erklärt die Chefin der nö. Gewerkschaft der Gemeindebediensteten, Erika Edelbacher, zu ihrer im KURIER zitierten Auskunft, dass das Verfahren der zweiten Instanz nicht abgeschlossen sei.

Sie gibt allerdings zu bedenken, dass drei von fünf Anklagepunkten, in denen die Disziplinarkommission der Stadt Krems Verfehlungen gesehen hatte, auf Landesebene nicht mehr als Verurteilungsgründe gesehen wurden. „Zwei blieben aufrecht, davon ist einer ein Formfehler“, sagt Edelbacher. Die Verurteilung bleibt aber grundsätzlich aufrecht.

Weil kein ordentliches Rechtsmittel mehr möglich ist, hat der Beamte nun Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof erhoben.

In einem Arbeitsrechtsverfahren, das die Stadt zusätzlich gegen ihren Ex-Mitarbeiter anstrengte hat dieser – wie berichtet – in erster Instanz gewonnen. Dagegen hat die Stadt Berufung eingelegt. Sie will die von ihr verlangten 200.000 Euro unbedingt erstreiten.

Sowohl der Kremser Magistratsdirektor Karl Hallbauer als auch die Gewerkschafterin, die den pensionierten Beamten unterstützt, sehen gute Chancen, das Verfahren zu gewinnen.

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