Schuldspruch für Alko-Geisterfahrer auf S5

Der Prozess um einen Geisterfahrerunfall auf der S5 bei Tulln hat am Donnerstag mit einem Schuldspruch geendet. Der Angeklagte (68) wurde nicht rechtskräftig zu einer bedingten Freiheitsstrafe von elf Monaten plus Geldstrafe am Landesgericht St. Pölten verurteilt. Der 68-Jährige bekannte sich schuldig. Er hatte in der Nacht auf 22. Jänner mit seinem Pkw einen Streifenwagen der Polizei gerammt.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Pensionisten Widerstand gegen die Staatsgewalt, schwere Körperverletzung, Sachbeschädigung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit vorgeworfen. Laut Anklage war der ehemalige Busfahrer mit seinem Auto auf der S5 „entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung als 'Geisterfahrer' und stark alkoholisiert (1,64 Promille) unterwegs“. Er habe von Polizeibeamten weder durch Lichtsignale noch Blaulicht gestoppt werden können, „sodass er ungebremst mit dem auf der Mitte der Fahrbahn abgestellten Streifenwagen kollidierte und diesen schwer beschädigte“. Dabei wurde ein Polizist, der im Wagen geblieben war, verletzt. Sein Kollege brachte sich durch „einen Sprung zur Seite aus dem Gefahrenbereich“.
Er könne sich an nichts mehr erinnern, sagte der Angeklagte. „Ich war in einer Werkstätte mit dem Auto in Krems am späten Nachmittag. Ich habe dort etwas reparieren lassen. Mehr weiß ich nicht.“ Richterin Doris Wais-Pfeffer wollte wissen, ob er sich die 1,64 Promille erklären könne: „Nein, eigentlich nicht. Der Film ist gerissen.“ Er habe nur „über andere gehört“, dass er an jenem Tag in einen Heurigen eingekehrt sein soll.
Der 68-Jährige beteuerte jedoch nie ein Alkoholproblem gehabt zu haben. Er dokumentierte zudem anhand von Anerkennungen und Abzeichen während seiner 40-jährigen Dienstzeit als Busfahrer für seine Fahrweise mehrmals ausgezeichnet worden zu sein.
Tiefschlaf
Der Pensionist war bei dem Unfall selbst schwer verletzt worden. „Er befand sich mehrere Wochen im Tiefschlaf“, verwies sein Verteidiger darauf, dass sich der 68-Jährige an nichts mehr erinnern könne. Was in jener Nacht nun tatsächlich passiert sei, warum er falsch aufgefahren und nicht auf die Anhalteversuche der Polizisten reagiert habe, „passt nicht zu seiner Person“, betonte der Rechtsanwalt.
Als Zeugen wurden die beiden Beamten (42 und 40) befragt. Sie bestätigten, kurz nach Mitternacht per Funk über den Geisterfahrer informiert worden zu sein. In der Folge begaben sie sich auf die S5 und stellten schließlich den Streifenwagen bei Tulln zwischen der ersten und zweiten Fahrbahn ab. Während der 42-Jährige einen sogenannten „Early Warner“ auf der Schnellstraße anbrachte, sei sein Kollege im Fahrzeug geblieben. „Plötzlich war das Auto nur mehr 100 bis 150 Meter vor mir“, erläuterte der 40-Jährige. Er habe sich daraufhin am Lenkrad festgehalten, da er wusste, nicht mehr rechtzeitig ausweichen zu können. Nach der Kollision habe der Pensionist dann nur mehr weg gewollt, hieß es.
Es sei nachvollziehbar, dass der 68-Jährige aufgrund seiner schweren Verletzungen keine Erinnerung mehr habe, führte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung an. Dennoch sei er als Geisterfahrer und alkoholisiert unterwegs gewesen. Als mildernd wertete sie das reumütige Geständnis, erschwerend wirkte sich das „Zusammentreffen mehrerer Vergehen“ aus. Daher sei neben elf Monaten bedingt auch eine Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu je 40 Euro verhängt worden, erläuterte sie.
Die Staatsanwaltschaft nahm Bedenkzeit. Der Angeklagte verzichtete auf Rechtsmittel.
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