Schlaganfall nicht erkannt: Laut Gutachten eine "Fehldiagnose"

Christoph und Susanna Berthold übten Kritik an der Behandlung im Spital Mödling
Frau war trotz Hirninfarkts entlassen worden. Mann schaltete Patientenanwalt ein.

"Ich habe zum ersten Mal das Gefühl, dass auf meine Beschwerde eingegangen wird", sagt Christoph Berthold aus Schwechat. Ein Jahr ist es her, dass seine Frau Susanna einen Kleinhirninfarkt erlitt. Sie wurde ins Spital Mödling gebracht, dort wurde der Schlaganfall nicht erkannt. Auch am Rettungstransport übte das Paar Kritik.

Es schaltete die Patientenanwaltschaft ein – das Gutachten liegt nun vor. Darin ist eindeutig von fehlerhaften Vorgangsweisen sowie von einer Fehldiagnose die Rede. Wenngleich auch festgehalten wird, dass für die Patientin kein zusätzlicher Schaden entstanden sei.

Am 29. Jänner 2016 wachte Susanna in der Früh mit Schwindel auf, fiel nach rechts um und übergab sich. Ihr Mann wählte den Notruf. Er hatte den Verdacht, dass es sich um einen Schlaganfall handle. Seine Frau hatte zwei Gehirntumore überlebt – die Bertholds waren sensibel.

Die Rettung (Rotes Kreuz) brachte die 54-Jährige ins Spital Mödling. Dort durfte er lange nicht zu seiner Frau. Schließlich wurde sie entlassen, mit dem Rat sich an einen HNO-Arzt zu wenden. Am nächsten Tag ging das Paar deshalb ins Wiener Krankenhaus Rudolfstiftung, wo ein Schlaganfall diagnostiziert wurde. Im Gutachten wird nun kritisiert, dass die Frau nicht ins nächste "geeignete" Spital – eines mit Neurologie – gebracht wurde. Zwar sei die Diagnose Schlaganfall richtig erkannt worden, einige Details aus der Krankengeschichte und der Medikation seien jedoch nicht erhoben worden.

Ausbildungsdefizit

Ein schlechtes Zeugnis stellt der Gutachter den Ärzten in Mödling aus. Es könne gefordert werden, dass ein "typischer Kleinhirninsult mit seinen Fallstricken" erkannt werde. "Hier kann ein Ausbildungsdefizit der Agierenden geortet werden". Zudem sei es ungeschickt, den Ehemann von der Diagnosefindung auszuschließen. Die Patientenanwaltschaft rät den Bertholds nun, wegen allfälliger Behandlungsfehler die Schiedsstelle der Ärztekammer NÖ zu befassen. "Es müssen schon begründete Verdachtsmomente da sein, dass wir in diese Richtung gehen", sagt Patientenanwalt Gerald Bachinger.

Der Fall der Bertholds war nicht der Einzige, der für Kritik an der Schlaganfallversorgung im Spital Mödling gesorgt hatte. Im Herbst wurde bekannt gegeben, dass das Krankenhaus eine Stroke Unit bekommt. Zur aktuellen Causa betont die nö. Landeskliniken Holding lediglich, laufend an Verbesserungen zu arbeiten. Zwischen Holding und Patientenanwaltschaft würden regelmäßig Fälle besprochen und den Kliniken Feedback weitergegeben. Beim Roten Kreuz hat man das Gutachten nicht, will sich den Fall aber noch mal anschauen.

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