Waldbrandgefahr: Rauchen im Wald in St. Pölten aktuell verboten

Waldbrandgefahr: Rauchen im Wald in St. Pölten aktuell verboten
"Rauchen und jegliches Entzünden und Unterhalten von Feuer" ist laut einer Verordnung verboten. Es drohen hohe Strafen.

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Aufgrund der heißen Temperaturen und der anhaltenden Trockenheit herrscht aktuell in St. Pölten Waldbrandgefahr. Dazu wurde am Mittwoch eine Waldbrand-Verordnung für die Landeshauptstadt und den Bezirk St. Pölten herausgegeben. 

Darin ist verordnet, dass aktuell in den Wäldern der Stadt sowie in Waldrandnähe, "das Rauchen und jegliches Entzünden und Unterhalten von Feuer verboten" ist. 

Waldbrandgefahr: Rauchen im Wald in St. Pölten aktuell verboten

In den Parks sind die Böden extrem trocken

Sicherheitsmaßnahme 

Die Waldböden in St. Pöltens Wälder sind laut der Forstbehörde aktuell sehr ausgetrocknet. In vielen Teilen seien leicht entzündbare Materialien wie Zweige, Äste und Wimpfelstücke vorhanden.

Auch wenn die Lage laut Forstbehörde aktuell nicht dramatisch aussieht, wurde aus Sicherheitsmaßnahmen dennoch eine Waldbrand-Verordnung herausgegeben. 

Eine Übertretung dieser Verordnung kann mit einer Geldstrafe bis zu 7.270 Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen bestraft werden. 

Waldbrandgefahr: Rauchen im Wald in St. Pölten aktuell verboten

Tipps um Waldbrand zu verhindern 

Auf der Website der Feuerwehr St. Pölten-Wagram wird ebenso darauf hingewiesen, wie Waldbrände verhindert werden können. In den seltensten Fällen ist ein Blitzschlag für ein Feuer verantwortlich, die Auslöser sind laut Feuerwehr meist menschliches Fehlverhalten, wie unachtsames Hantieren mit Feuer, Feuerwerkskörper oder weggeworfene Zigaretten. Daher soll an kritischen Tagen gänzlich darauf verzichtet werden. 

Ein Tipp der Feuerwehr: Man sollte sein Auto nicht auf einem trockenen Gras oder abgemähtem Feld parken. Die Hitze des Auspuffs bzw. des Katalysators könne ein Feuer entfachen.

– Wird ein Waldbrand erkannt, rasch den Gefahrenbereich verlassen und ausreichend Abstand halten

– Feuerwehr verständigen – Notruf 122

– Windrichtung, Brand-  und Rauchausbreitung beachten. Es herrscht Erstickungsgefahr 

– Sichtbehinderung durch Rauchschwaden – Gefahr von Desorientierung

– Speziell im unwegsamen und steilen Gelände auf Steinschlag und herabstürzende Baumteile, Wurzelstöcke achten

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