Fünf Monate bedingt nach monatelanger Misshandlung von Freundin

Fünf Monate bedingt nach monatelanger Misshandlung von Freundin
Nach dem Urteil am Landesgericht St. Pölten darf sich der 19-Jährige seiner Ex-Partnerin nicht mehr annähern.

Es lief immer gleich ab, wie eine 20-Jährige vor dem Landesgericht St. Pölten schilderte: Passte ihrem 19-jährigen Ex-Freund etwas nicht, beschimpft er seine Lebenspartnerin, wurde sogar handgreiflich.

Sein Motiv: rasende Eifersucht. Auslöser der Ausraster des jungen Mannes waren oft Kleinigkeiten, wie seine ehemalige Lebensgefährtin erzählte.

Chats führten zu Ohrfeige

So führten etwa Chats mit anderen Männern, die er auf dem Handy der 20-Jährigen entdeckte, dazu, dass er ihr eine Ohrfeige verpasste.

Über Monate erduldete die junge Frau so Schläge, Tritte und sogar Todesdrohungen. „Ich habe die Vorfälle verdrängt und die Drohungen nicht so ernst genommen. Ich wollte die Beziehung retten“, gab sie als Zeugin zu Protokoll. Vor einer Trennung habe sie lange Angst gehabt: „Er hat gesagt, dass er mich fertigmacht, wenn ich ihn verlasse.“

Als sie sich schließlich zu einer Trennung entschloss, versuchte der 19-Jährige , sie mit Nacktfotos und kompromittierenden Videos zu erpressen.

Reifen aufgestochen

Als kurz vor Weihnachten auch noch ihre Reifen mit einer Schraube aufgestochen worden waren, reichte es der 20-Jährigen: sie erstattete Anzeige gegen ihren Ex-Freund. Dieser hatte nämlich kurz davor in einer Sprachnachricht seine Tat angekündigt.

Vor Gericht musste er sich deshalb neben Körperverletzung und gefährlicher Drohung auch wegen Sachbeschädigung verantworten.

Keine Aussage

Zwar hatte er sich vor der Polizei teilweise geständig gezeigt, auf der Anklagebank schwieg der Beschuldigte aber. Für den Richter reichten die unzähligen Nachrichten und die „extrem glaubwürdigen“ Schilderungen des Opfers dennoch für einen Schuldspruch.

Der Unbescholtene wurde nicht rechtskräftig zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt. Außerdem darf er sich seiner Ex-Freundin nun drei Jahre lang nicht annähern.

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