Rollfähre: Veto gegen Anklage

Eine Autofähre überquert einen Fluss mit einem Auto an Bord.
Zwei Jahre wurde von der Staatsanwaltschaft ermittelt: Nach dem Einspruch der Betroffenen ist das Oberlandesgericht am Ball.

Die Affäre um die Rollfähre Korneuburg-Klosterneuburg hat ein Nachspiel vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen die Betreiber erhoben. Fast zwei Jahre dauerten die gerichtlichen Ermittlungen und schlugen dabei mehrmals hohe Wellen. Die Anklageschrift hat sich gewaschen: Auf rund 20 Seiten hat die Anklagebehörde sämtliche Ungereimtheiten, die im Zuge des Verkaufs der Rollfähre aufgetaucht sind, Punkt für Punkt aufgelistet. Allerdings ist die Anklage mittlerweile nicht rechtskräftig, weil der Rechtsanwalt der beiden Beschuldigten Einspruch erhoben hat.

Die Fakten sind nicht von der Hand zu weisen. Die delikate Causa nahm 2008 ihren Anfang. Da stand die Rollfähre zum Verkauf. Fährschiffer Carl Spiesberger brachte zwei russische Geschäftsfrauen als Investoren an die schöne blaue Donau und ließ sich von den beiden Damen zum Geschäftsführer ernennen. Nachdem die Russinnen mehrmals Geld nachschießen mussten, entmachteten sie den Geschäftsführer und stellten ihm einen „Aufpasser“ zur Seite.

Weiterverkauf

Spiesberger verkaufte daraufhin Schiff und das Seil an eine slowakische Firma, die um einen „Anerkennungsbetrag“ das Inventar an eine neu gegründete „Donaurollfähren-Gesellschaft“ verhökerte. Die Firma der Russinnen stand plötzlich ohne Rollfähre da.

Weil die Staatsanwaltschaft Informationen hatte, wonach das Schiff ins Ausland verfrachtet werden sollte, wurde das Schiff über den Winter beschlagnahmt und an die Reling gekettet. Erst gegen eine Kaution konnten die Schiffer im Frühjahr wieder in die Donau stechen.

Die Staatsanwaltschaft gab mehrere Gutachten zur Bewertung der „Deals“ in Auftrag. Diese Expertisen lieferten schließlich auch die Grundlage für die (nicht rechtskräftige) Anklage, die letzten Endes auf Untreue hinausläuft und auch den „unterpreisigen“ Verkauf enthält. „In einigen Punkten sind die Ermittlungen nicht soweit fortgeschritten, dass es anklagsreif ist“, sagt Rechtsanwalt Herwig Ernst, der Spiesberger und seinen Kompagnon vertritt.

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