Rechtsstreit um „Wiesenbier“ ist zu Ende

Fiakerwirt Erwin Hartl Langenlois von Oktoberfest-Brauereien München geklagt wegen Wiesenbräu
Fiakerwirt Erwin Hartl muss nun doch keine Strafe zahlen.

Fiakerwirt Erwin Hartl aus Langenlois kann aufatmen: Er muss nicht, wie er bereits zähneknirschend akzeptiert hatte, eine Strafe von rund 2500 Euro nach Bayern wegen seines „Wiesenbieres“ zahlen. Im Freistaat ist das „Wiesnbier“ von Großbrauereien markenrechtlich geschützt. „Der Medienrummel war heftig, aber wir freuen uns jetzt alle“, meinte der Wirt. Man sei mit den Bayern nun wieder „gut Freund, weil Braukollegen“, habe man sich gegenseitig beim Telefonat versichert.

Dass man nicht zahlen müsse, werde auch noch in einem Schreiben bestätigt werden, so der Gastronom. Sein herbstliches Hausbier will – und muss – der Wirt in Zukunft unter anderem Namen anbieten, der noch überlegt wird.

Der Wirt hatte wie berichtet ab 2008 jeweils im Herbst rund 100 Liter „Wiesenbier“ gebraut. In den Jahren darauf ließen Brauereien wie Löwenbräu, Augustiner-Bräu, Paulaner, Spaten-Franziskaner-Bräu und nicht zuletzt das Staatliche Hofbräuhaus in München allerdings ein „Wiesnbier“ schützen.

Ursprünglich hatten die Anwälte 10.000 Euro von Hartl gefordert. Sein Anwalt mutmaßte offenbar richtig, dass die gegnerischen Rechtsanwälte wohl ohne fundierte Rücksprache mit den Großbrauereien, organisiert im Verein Münchner Brauereien e. V. gehandelt hätten.

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