Rechnungshof: Raser zahlen im Bezirk Melk mehr Strafe
Geprüft – Wer im Kärntner Bezirk St. Veit an der Glan zu schnell durchs Ortsgebiet brettert und „geblitzt“ wird, der muss nicht besonders tief ins Börsel greifen. 20 km/h zu schnell bedeuten eine Geldstrafe von 35 Euro. Im Bezirk Melk sieht die Sachlage hingegen ganz anders aus: Für dasselbe Delikt werden 60 Euro kassiert.
Aufgedeckt hat diese „sachlich kaum begründbaren Unterschiede“ der Rechnungshof (RH). Die Beamten haben die Bezirkshauptmannschaften Melk, St. Johann im Pongau und St. Veit an der Glan unter die Lupe genommen und dabei einiges Interessantes zu Tage getragen. Denn auch bei der Abwicklung von Betriebsanlageverfahren gibt es Unterschiede. Während in St. Johann die Erledigung laut RH am effizientesten abläuft, dauerten die Verfahren im Bezirk Melk rund einen Monat länger und es fanden hier auch weniger Anlagenüberprüfungen statt.
Bezirkshauptmann Norbert Haselsteiner hat den RH-Bericht sehr genau gelesen. „Kritik nehmen wir uns natürlich zu Herzen und versuchen weiterhin Abläufe zu optimieren.“
Haselsteiner kontert aber auch einigen Ausführungen des Rechnungshofes. Bei den Strafen für Anonymverfügungen gebe es keinen Einheitssatz unter den Bundesländern. „Eine Änderung obliegt dem Bund. Da muss die Politik entscheiden“, sagt der BH-Chef. Innerhalb von Niederösterreich, so Haselsteiner, gebe es keine Unterschiede bei den Geldstrafen.
Bürgerbüro
Interessant ist auch, dass im Bezirk Melk lediglich 13 von 40 Gemeinden die Zuständigkeit für Bauverfahren bei genehmigungspflichtigen Betriebsanlagen an die BH übertragen haben. Dadurch sei auch die längere Verfahrensdauer zu erklären.
Es gab aber auch Lob vom Rechnungshof: Das Bürgerbüro, wo Leistungen schnell erledigt werden können, wird in Melk sehr vielen Jahren gut angenommen.
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