Prozess wegen nicht bezahlter Biere

Ein Glas helles Bier mit viel Schaum vor schwarzem Hintergrund.
Streitwert liegt bei 8,20 Euro - Verhandlung Anfang August.

Ein Grazer soll sich in einem Lokal geweigert haben, drei angeblich von ihm konsumierte Biere zu bezahlen. Die Kellnerin rief die Polizei, es wurde Anzeige erstattet - und Anfang August steht der vermeintliche Zechpreller nun wegen Betruges vor Gericht, berichtete der ORF am Mittwoch.

Der Mann gibt an, er habe vier Biere getrunken und eine Schachtel Zigaretten bestellt. Diese Sachen wollte er auch bezahlen, doch die Kellnerin soll das Geld für sieben Biere gefordert haben. Der Grazer weigerte sich zu zahlen, und so rief die Frau die Polizei.

Die Grazer Staatsanwaltschaft prüfte den Fall und erhob Anklage. "Offenbar war die Frau als Zeugin glaubwürdig", so der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Arnulf Rumpold. Der Anklagebehörde bleibe in so einem Fall keine andere Wahl, egal wie hoch der Wert der offenen Rechnung sei. Eine Diversion - also eine Einigung ohne Strafverfahren - ist nicht möglich, denn dazu muss der Beschuldigte Einsicht zeigen.

Also wird das Verfahren stattfinden, und es wird sich zeigen, wem der Richter im Bezirksgericht - dorthin ist der Fall weitergeleitet worden - nun eher Glauben schenkt, der Kellnerin oder dem Gast.

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