Prozess: Klosterneuburg gegen Verbund

Feuerwehrleute füllen Sandsäcke zum Schutz vor Hochwasser.
Ein Sachverständiger soll klären, ob es sich um höhere Gewalt gehandelt hat.

Am Dienstag hat am Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien der Prozess der Stadtgemeinde Klosterneuburg gegen den Verbund begonnen. Wie berichtet, hat die Stadt den Verbund nach dem Hochwasser im Juni 2013 wegen der enormen Menge an Schlamm, die angespült wurde, geklagt. Die Kosten für die Schlammräumung in der Höhe von 550.000 Euro will die Stadt jetzt zurück. Bis zu zwei Meter hoch war die Schlammschicht, die nach dem Hochwasser 2013 angeschwemmt wurde. Betroffen waren vor allem die Siedlung Strombad Kritzendorf und das Strandbad Klosterneuburg.

Vor Gericht hat man sich am Dienstag auf die Bestellung eines internationalen Sachverständigen geeinigt. Er soll zunächst überprüfen, ob es sich beim Hochwasser 2013 um höhere Gewalt, also um ein "unvorhersehbares, unabwendbares Ereignis" gehandelt hat. Doch davon geht Gerd Höllerl, Anwalt der Stadtgemeinde Klosterneuburg, nicht aus: "Der Kraftwerksbetreiber haftet auch für Schäden, die bei der Bewilligung des Kraftwerks nicht vorhersehbar oder nicht in dem Umfang vorhersehbar waren", sagt Höllerl.

Innerhalb von vier Wochen muss ein Sachverständiger gefunden werden. Dann kann das Verfahren, das auf unbestimmte Zeit erstreckt wurde, weitergeführt werden.

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