Prozess gegen tschechischen Welpenhändler endete mit Freispruch

Prozess gegen tschechischen Welpenhändler endete mit Freispruch
Vorwurf des schweren gewerbsmäßigen Betrugs. Urteil des Landesgerichts Korneuburg rechtskräftig.

Ein Prozess um Welpenhandel hat am Landesgericht Korneuburg am Donnerstag mit einem rechtskräftigen Freispruch geendet. Einem 64-jährigen tschechischen Staatsbürger war schwerer gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen worden, weil er laut Anklage zwischen 2014 und 2017 Hunde verkauft haben soll, die nicht geimpft waren bzw. falsche Impfpässe hatten. Manche Tiere erkrankten u.a. an Parvovirose.

Bei einem vorangegangenen Termin waren der Beschuldigte selbst und erste Zeugen gehört worden. Von der Staatsanwaltschaft wurden zehn Fälle von verkauften Welpen verschiedener Rassen - u.a. Labrador, Berner Sennenhund, Spaniel, Bullterrier - aufgelistet, die Preise bewegten sich zwischen 200 und 550 Euro. Durch den Erwerb infizierter Tiere und folgende Tierarztkosten entstand laut Anklage ein Schaden von insgesamt 3.730 Euro.

Die erste von drei Impfungen sollte im Alter von sechs bis acht Wochen erfolgen, erläuterte ein Sachverständiger am Donnerstag. Werden Welpen zu früh geimpft, werde der über die Muttermilch aufgebaute Impfschutz null und nichtig und Parvovirose könne trotzdem ausbrechen. Auch wenn ein noch ungeimpfter Welpe in zu jungem Alter von der Mutter weg- und damit in eine Stresssituation kommt, flaut der Schutzspiegel rasch ab. Welpen sollten bis zur achten, neunten Lebenswoche bei ihrer Mutter bleiben.

Zu frühe Übergabe

Die zu frühe Übergabe von Welpen - in Papieren oftmals um 14 Tage älter gemacht - sei ein Hauptproblem. Ein weiteres sah der Sachverständige in der Tatsache, dass ein nationaler tschechischer Impfpass, der gratis ausgestellt wird, kein in der EU gültiges Dokument darstelle. Dass dann einfach Daten bzw. Impfetiketten in einen EU-Ausweis übertragen werden, sei fragwürdig, zumal man über die Herkunft bzw. Zucht der Hunde wenig bis gar nichts wisse.

Der Angeklagte gab via Dolmetscherin an, dass er auf Anfrage den gewünschten Hund gesucht habe, was zwischen zwei und fünf Tage dauerte. Er kaufte ihn vom jeweiligen Züchter, suchte einen Tierarzt auf und gab den Welpen dann ab. Der Veterinär sagte aus, er habe die Welpen jeweils untersucht und die im nationalen Dokument eingetragenen Daten bzw. Impfetiketten übertragen. Kopien nationaler Impfpässe würden in der Ordination nicht aufbewahrt.

Der Labrador einer heute geladenen Zeugin war in einer Tierklinik an Parvovirose gestorben. Die Frau war im Internet auf das angebotene Hundebaby gestoßen, telefonierte in der Folge mit dem Schwiegersohn des 64-Jährigen und vereinbarte einen Termin in Tschechien. Sie zahlte den Kaufpreis und erhielt neben einem Kaufvertrag einen EU-Heimtierausweis. Eine Impfung sei eingetragen gewesen, die weitere ließ sie in Österreich ausführen - dennoch brach die Krankheit aus. Nach dem Tod des Tieres zeigte sich der Schwiegersohn am Telefon bestürzt, war aber in der Folge nicht mehr erreichbar, obwohl sie es gefühlte 20 Mal probierte, schilderte die Zeugin.

Keine Täuschungsabsicht nachzuweisen

Sein Mandant habe nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt, sagte der Verteidiger im Schlussplädoyer. In Österreich seien keine Tathandlungen gesetzt worden und es sei keine Täuschungsabsicht nachzuweisen, erklärte die Richterin zum Freispruch unter Hinweis auf die Ausführungen des Sachverständigen, wonach auch ein geimpftes Tier an Parvovirose erkranken könne.

Nach Angaben der Tierschutzorganisation Vier Pfoten, die seit Jahren gegen den illegalen Welpenhandel im Einsatz ist, hatte der Mann Jahrzehnte lang selbst Hunde gezüchtet und seit drei Jahren nur noch mit Hunden von anderen Züchtern aus Tschechien und der Slowakei gehandelt. Die Tierübergaben seien immer in Tschechien erfolgt.

Kommentare