Prominente Schützenhilfe im Kampf für schallgedämpfte Jagd

Selbst mit Schalldämpfer ist ein Schuss immer noch 120 Dezibel laut
Ex-Landesrat aus Niederösterreich ist einer von wenigen Freizeitjägern, denen ein Schalldämpfer bewilligt wurde.

Schalldämpfer sind in Österreich verpönt und gelten dem Gesetz nach als verbotene Hilfsmittel. Bisher haben sämtliche Behörden „Nein“ gesagt, wenn ein einfacher Jäger um einen Dämpfer angesucht hat. Diese Zeiten scheinen nun vorbei zu sein. Mit dem niederösterreichischen Ex-Landesrat Tillmann Fuchs hat nun erstmals auch ein prominenter Freizeitjäger einen Schalldämpfer von der Bezirksbehörde genehmigt bekommen.

Der Wiener Anwalt und Waffenrechtsexperte Raoul Wagner war im vergangenen Jahr der Erste, der vor dem nö. Landesverwaltungsgericht (LVwG) einen Schalldämpfer erfolgreich erstritten hat. Für fast 30 Waidmänner hat Wagner seither entsprechende Anträge in den jeweiligen Bundesländern eingebracht. Nur zwei davon wurden genehmigt, beide von Behörden in NÖ. Ex-Landesrat Fuchs ist einer davon. Er sieht den Schalldämpfer als ganz wichtigen Schutz für seine eigene und die Gesundheit seines Jagdhundes. Ein Schuss aus einem Jagdgewehr ist mit etwa 165 Dezibel lauter als ein startender Düsenjet, Gehörschäden seien fast unvermeidbar. Nicht zuletzt deshalb drängen Österreichs Jäger auf eine gesetzliche Freigabe. Landesjägermeister Sepp Pröll hat deshalb bereits im Innenministerium vorgesprochen.

Schildbürgerstreich

Die derzeit unterschiedlichen Auffassungen der einzelnen Behörden hält Wagner für einen Schildbürgerstreich. Die Landespolizeidirektion Wien hat beispielsweise alle Anträge mit dem Argument abgelehnt, dass die Hörbarkeit der Schussabgabe im öffentlichen Interesse liegt. Dabei sei auch ein Schuss mit Schalldämpfer mit etwa 120 Dezibel weit hörbar, meint Wagner. „Damit verletzt die LPD Wien nicht nur das Verfahrensrecht, sondern ignoriert auch die Rechtssprechung des LVwG. Es ist prüfenswert, ob hier ein Fall von Amtsmissbrauch vorliegt“.

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