Potenzmittel ohne Bewilligung: Prozess gegen Gefängnis-Arzt

Potenzmittel ohne Bewilligung: Prozess gegen Gefängnis-Arzt
Prozess um Amtsmissbrauch gegen Gefängnis-Arzt in Krems. Schaden für Republik laut Anklage rund 6.000 Euro.

Wegen der Verschreibung von Potenzmitteln an Häftlinge ohne Bewilligung sowie Blutabnahmen an Justizmitarbeitern und Analysen auf Staatskosten ist ein 42-Jähriger am Dienstag in Krems vor Gericht gestanden. Der Schaden für die Republik betrug laut Anklage rund 6.000 Euro. Der Arzt, der in leitender Position einer Sonderkrankenanstalt einer Justizanstalt tätig war, bekannte sich schuldig.

Blutabnahmen

Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt warf dem Mediziner in der Schöffenverhandlung vor, von Anfang 2011 bis Juli 2014 Blutabnahmen und -analysen zu strafvollzugsfremden Zwecken selbst durchgeführt bzw. gestattet zu haben. Die Blutproben von Mitarbeitern von Justizanstalt und Justizbetreuungsagentur wurden durch ein Institut für Labordiagnostik analysiert. Der Angeklagte soll die Bezahlung dieser Rechnungen aus dem Budget des Strafvollzuges veranlasst haben, obwohl die Abrechnung laut Staatsanwalt Roland Koch über die Sozialversicherungsträger laufen hätte müssen. "Die Vielzahl der Blutabnahmen ist sicher nicht aus notfallmedizinischen Gründen geboten gewesen", sagte der Ankläger.

Potenzmittel ohne chefärztliche Bewilligung

Der zweite Vorwurf lautete, dass der Niederösterreicher ab September 2013 die Verschreibung und Verabreichung von zwei als Potenzmittel eingesetzten Medikamenten - Cialis und Direktan - an zwei Insassen auf Vollzugskosten veranlasst bzw. genehmigt haben soll - ohne die dafür notwendige chefärztliche Bewilligung der damaligen Vollzugsdirektion (nun: Generaldirektion) einzuholen. "Diese Mittel sind für Häftlinge nur in absoluten Ausnahmefällen einsetzbar", betonte Koch. Die Medikamentenkosten habe der Staat getragen.

"Der Angeklagte hat rein faktisch diese Taten begangen, die ihm die Staatsanwaltschaft zur Last legt", sagte der Verteidiger, aber "der Gedanke war: Ich will Gutes tun." Es habe nach Angaben des Angeklagten damals eine Personalnot geherrscht - es sei besser gewesen, die Blutabnahme in der Justizanstalt durchzuführen anstatt Beschäftigte für den Gang zum Arzt freizustellen. Alle bis auf einen einzigen Mitarbeiter hätten nun die Kosten selbst bezahlt. Es habe eine anonyme Anzeige an die Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen seinen Mandanten gegeben.

Davon ausgegangen, dass das okay ist

von der angeklagte Arzt

Der Allgemeinmediziner räumte ein, dass "ich, auch wenn ich es gut gemeint habe, eine Straftat begangen habe". Er gab zu, seine Befugnisse übertreten zu haben. Damals habe er das nicht gewusst, "sonst hätte ich das nicht gemacht". Auch wenn seine Hauptaufgabe die Behandlung von Häftlingen gewesen sei - in puncto Blutabnahmen sei er "davon ausgegangen, dass das okay ist", sprach er von Zeitersparnis. Er habe der für das Personal zuständigen Arbeitsmedizinerin teilweise auch "in kollegialer Absicht" ausgeholfen - etwa durch Impfungen.

Die beiden Insassen seien zu ihm gekommen, er habe sie zu einer fachärztlichen Untersuchung weitergeschickt, daraufhin habe der Urologe die Medikamente verordnet. Die Fachärzte hätten die chefärztliche Bewilligung üblicherweise selbst eingeholt, meinte der Angeklagte - davon sei er auch in diesem Fall ausgegangen. Das Dienstverhältnis mit dem 42-Jährigen war einvernehmlich aufgelöst worden.

Die Chefärztin in der Generaldirektion hielt im Zeugenstand fest, dass die Potenzmittel ohne ihre Bewilligung beschafft worden seien. Für eine Genehmigung wäre damals ein E-Mail des Angeklagten notwendig gewesen. Sie hätte diese Bewilligung nicht erteilt, meinte die Zeugin. "Ein Anstaltsarzt ist nur für die Insassen zuständig", stellte sie außerdem klar. Die Versorgung von Justizwachebeamten oder Personal sei nur in Notfällen - als Erste Hilfe - seine Aufgabe. Für Blutabnahme von Beschäftigten seien Arbeitsmediziner zuständig.

Wie die Sache ins Rollen kam

Einem in der Wirtschaftsstelle tätigen Zeugen war bei einer Routinekontrolle aufgefallen, dass bei den Rechnungen des Instituts ein Frauenname aufschien, obwohl es keine weiblichen Häftlinge in der Justizanstalt gibt. In Folge sei entdeckt worden, dass mehrere Mitarbeiternamen auf den Rechnungen standen. Das habe er an Anstaltsleiter und Vollzugsdirektion gemeldet.

Der Akt war an die Staatsanwaltschaft Eisenstadt delegiert worden, um den Anschein von Befangenheit zu vermeiden. Nach den Befragungen am Vormittag waren für Nachmittag weitere Zeugen geladen.

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