Pächterin klagt von Stift Besitz ein und blitzte bei Erstgericht ab
Rechtsbegehr - Der Rechtsstreit zwischen dem Langenzersdorfer Pächterverein und dem Stift Klosterneuburg geht in die nächste Runde: Eine Klage eines Pächterehepaars liegt bereits beim Obersten Gerichtshof. Eine weitere Klägerin, Elisabeth Weidenthaler, die Obfrau des Pächtervereins, wurde nun in erster Instanz vom Landesgericht Korneuburg abgewiesen.
Verkaufszusage
Grund der Klage war eine frühere Verkaufszusage des Stiftes gewesen, die nicht eingehalten worden war. Die Frau begehrte dennoch Eigentümerin des Grundstücks zu sein, blitzte damit aber jetzt vor Gericht ab. Der Richter stellte fest, dass die Verkaufszusage gemacht und später nicht eingehalten wurde, sah es aber dennoch nicht als rechtlich vertretbar an, deshalb den Grund ins Eigentum der Klägerin zu übergeben. Begründung: Es sei für das Gericht zwar nicht nachvollziehbar, warum der Kaufantrag der Eltern Weidenthalers (sie ist die Erbin des auf der Liegenschaft errichteten Hauses) nicht weiter behandelt wurde. Fakt sei aber, dass aufgrund eines Beschlusses generell keine Stiftsgründe mehr veräußert werden, heißt es in der Urteilsschrift.
Eine rechtsverbindliche Zusage für den Verkauf habe es nie gegeben, so der Richter. Da die Klägerin außerdem zuletzt 2005 einen Zehn-Jahres-Vertrag (samt verpflichtender Abrissklausel bei Vertragsauflösung) mit dem Stift geschlossen habe, seien sämtliche vorhergehende Vereinbarungen gelöst worden. Weidenthaler erhob Einspruch.
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