Nur angenommen . . .
Schon jetzt steht fest, dass vielfach moralisch grenzwertige Argumente die hoch emotional geführte Diskussion um den Stupabau in Gföhl mit beeinflusst haben. Was aber, wenn es noch schlimmer ist?
Nehmen wir einmal an, dass zahlreiche Gföhler Bürger einigen manipulativ gestalteten Werbeaussendungen Glauben geschenkt haben, ehe sie zur Wahlurne geschritten sind und über den Bau eines buddhistischen Zentrums in ihrer Stadt abgestimmt haben. Und nehmen wir an, die Staatsanwaltschaft klagt die Verfasser eben dieser Postwürfe an, weil sie überzeugt ist, dass sie gegen Gesetze verstoßen haben. Stellen wir uns weiter vor, ein Gericht folgt den Argumenten der Ankläger und verurteilt die Verfasser der Streitschriften, von denen die meisten ihre „christliche Haltung“ ins Treffen führten.
Welches Licht würde so ein Gerichtsurteil auf das Ergebnis der Volksbefragung werfen? Oder auf das „christliche“ Abendland, dessen Verteidigung viele – auch ohne offiziellen Auftrag – auf ihre Fahnen geheftet haben?
gilbert.weisbier
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