Prozess in Krems: Vier Jahre Haft für Holocaust-Leugner

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Vier Jahre Haft und Einweisung in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Urteil nicht rechtskräftig.

Mit vier Jahren Haft und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher hat ein Prozess um Holocaust-Leugnung am Montag in Krems geendet. Die Geschworenen entschieden einstimmig für einen Schuldspruch, sieben der acht Laienrichter hielten den in der Justizanstalt Stein inhaftierten 66-Jährigen für zurechnungsfähig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Mildernd bei der Strafbemessung war das Tatsachengeständnis, erschwerend u.a. der rasche Rückfall - während der Haft - und die vielfache Tatbegehung, sagte der vorsitzende Richter. Zudem wurde eine Einweisung nach Paragraf 21 Absatz 2 Strafgesetzbuch ausgesprochen. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Der Verteidiger meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Der in Stein inhaftierte einstige Wiener Bezirksrat - er wurde 1994 aus der FPÖ ausgeschlossen - soll laut Anklage in Schriftstücken u.a. an den Justizminister und Richter die Existenz von Gaskammern während der NS-Zeit geleugnet und behauptet haben, es sei unmöglich, dass das Nazi-Regime sechs Millionen Juden ermordet habe.

Der 66-Jährige musste sich wegen Paragraf 3h Verbotsgesetz verantworten, er weist nach Gerichtsangaben fünf einschlägige Verurteilungen auf. Dem Wiener werden von Oktober 2016 bis Juli 2017 verschickte Briefe sowie Eingaben bei Gerichten und Staatsanwaltschaften vorgeworfen.

Der Angeklagte leugne den Holocaust, sagte die Staatsanwältin. "Eine Lüge", reagierte der 66-Jährige mehrmals während des Eröffnungsvortrags, was ihm eine Verwarnung des Richters einbrachte. Laut Vertreterin der Anklagebehörde handle es sich beim gebürtigen Kärntner um "einen Serientäter, einen Rückfalltäter", der wegen 3h Verbotsgesetz insgesamt mehr als 13 Jahre Haft erhalten habe. Seine letzte Verurteilung - drei Jahre unbedingt - sei im Februar 2016 rechtskräftig geworden. Im Oktober 2016 habe er wieder "unzählige" Briefe und Eingaben mit Hunderten Beilagen an verschiedenste Personen und Institutionen verschickt.

In seinen Schreiben spreche der Mann von "Propagandalügen", sagte die Staatsanwältin. Er berief sich laut Anklage auf statistische Beilagen, wonach etwa "ab dem Jahr 1939, dem Beginn des sogenannten Holocausts an den Juden, die jüdische Weltbevölkerung angestiegen ist", wie zu lesen war. Er habe von einem "Mythos vom Völkermord" und einer "Mauthausen-Betrüger-Clique" geschrieben, führte die Staatsanwältin aus.

Briefe richteten sich laut Anklage an die 183 Parlamentsabgeordneten samt Präsidium des Nationalrates, das Justizministerium und die Richterschaft der Landesgerichte Krems, St. Pölten, Korneuburg, Linz und Wels. Dazu kamen zahlreiche Eingaben an Gerichte in Niederösterreich, Wien und Oberösterreich, an die Generalprokuratur, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft sowie an das Bundesamt für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung im Innenministerium.

Verteidiger Wolfgang Blaschitz verwies auf Ergebnisse von zwei Gutachten eines Sachverständigen, wonach der Angeklagte nicht zurechnungsfähig sei und nicht für seine Taten bestraft werden könne. Der 66-Jährige sei "weder gefährlich noch liegt eine Anlasstat vor, die es rechtfertigen würde, hier mit einer entsprechenden Maßnahme vorzugehen". Sein Mandant werde freizusprechen sein, sagte der Rechtsanwalt.

Der 66-Jährige war im Februar 1994 aus der FPÖ ausgeschlossen worden, weil er von einer "multikulturellen Bastardisierung der Gesellschaft" gesprochen hatte. Als beim Landesgericht Wien ein Verfahren wegen NS-Wiederbetätigung gegen ihn anhängig war, tauchte er ab Mai 2000 jahrelang unter. Seit 2003 ist der Akademiker bereits mehrmals wegen Verbrechen nach dem Verbotsgesetz vor Gericht gestanden.

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