NÖ: 75-Jähriger wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilt

(Symbolbild)
St. Pölten: Angeklagter war bei Rotlicht in Kreuzung eingefahren und gegen einen Motorradfahrer geprallt.

Wegen grob fahrlässiger Tötung ist ein 75-Jähriger am Freitag in St. Pölten verurteilt worden. Der Pensionist war in der Landeshauptstadt mit einem Auto bei Rotlicht in eine Kreuzung eingefahren und gegen einen Biker geprallt, der in Folge starb. Der Angeklagte erhielt - nicht rechtskräftig - zehn Monate bedingte Haft und 6.000 Euro Geldstrafe.

"Dann hat es getuscht"

Der 75-Jährige aus dem Bezirk Neunkirchen war am 2. Mai auf dem Weg zu einem Fest in St. Pölten gewesen, als es in Oberwagram zum Unfall kam. Er habe die Kreuzung in gerader Richtung übersetzen wollen, wisse aber nicht, ob die Ampel rot war, meinte der Angeklagte. Er habe nach rechts geschaut und einen Motorradfahrer gesehen. "Dann habe ich nur mehr gebremst und dann hat es getuscht", berichtete der Mann.

In dem Prozess wurde eine Aufnahme gezeigt, gefilmt von der Dashcam eines 43-jährigen Lenkers. Eine 38-jährige Zeugin war sich "100-prozentig sicher", dass die Ampel beim Unfall rot war. Die Einzelrichterin sagte, der Autolenker habe laut Erhebungen zumindest acht Sekunden Zeit gehabt, das Rotlicht zu sehen. Angesichts dieser Zeitspanne liege grobe Fahrlässigkeit vor. "Es ist mein erster Unfall mit Personenschaden in meinem Autofahrerleben. Ich weiß keine Entschuldigung", sagte der Pensionist.

Nicht rechtskräftigt

Der Privatbeteiligten-Vertreter wurde mit der Forderung von 5.000 Euro Trauerschmerzensgeld auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Mildernd wirkten sich bei der Strafbemessung das Geständnis und der ordentliche Lebenswandel aus. Der Angeklagte erbat Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft und der Privatbeteiligten-Vertreter gaben keinen Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

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