Nach tödlicher Prügelei auf B4: Geldstrafen und ein Freispruch

(Symbolbild)
Beifahrer zweier Autos waren bei Prügelei von einem Fahrzeug erfasst worden. Ein Mann starb. Die Beteiligten standen vor Gericht

Es war eine Tragödie, die sich am Abend des 11. März 2017 auf der Horner Straße nahe Korneuburg ereignete. Nach mehreren Überholmanövern und unschönen Gesten kam es auf der Abbiegespur in Richtung Goldgeben zu einer Schlägerei zwischen den Insassen zweier BMW, im Zuge derer ein damals 18-Jähriger und ein 24-Jähriger auf die Gegenfahrbahn gerieten. Ein entgegtenkommendes Auto erfasste die beiden, der Ältere starb der Zweite wurde schwer verletzt.

Eineinhalb Jahre später saßen dessen Lenker, sowie je ein Beifahrer beider BMW einander am Landesgericht Korneuburg gegenüber – als Täter aber auch als Opfer. Warum er nicht gebremst habe, als er die Autos am Abbiegestreifen bemerkt hat, will Richter Franz Furtner von dem wegen fahrlässiger Tötung angeklagten Erol A. wissen. Der 53-Jährige war mit 113 km/h statt der erlaubten 100 unterwegs gewesen und hatte die raufenden Männer erfasst. Laut Gutachten hätte schon eine Reduzierung auf 73 km/h ausgereicht, um den Unfall zu verhindern. Warnblinkanlagen, die eingeschaltet gewesen sein sollen, will A. nicht bemerkt haben. Und er sei auch nicht zu schnell gefahren. „Also Sie sehen nicht ein, dass man die Geschwindigkeit der Reichweite des Lichts anpasst“, fragt der Vorsitzende scharf. „Mein einziger Fehler war, sie zu spät gesehen zu haben“, sagt A.

Tragisch: Einer der Angeklagten ist der Stiefvater des Vestorbenen. Michael K. soll nach dem Unfall auf den Schwerverletzten eingetreten haben, sodass sich sein Freund schützend über ihn werfen musste. Doch auch jener Schwerverletzte, Stephan B. musste sich vor Furtner und den Schöffen wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang verantworten. Denn er geriet bei der Rangelei mit dem 24-jährigen Unfallopfer auf die Gegenfahrbahn. „Das war so kurz, ich hab’ einen Schritt zurückgemacht und dann hab’ ich uns durch die Luft fliegen sehen“, schilderte B., der fünf Tage auf der Intensivstation verbrachte, dem Gericht.

Nach dem Aufprall sei er in Richtung Mittelstreifen gekrochen. „Ich hab’ dann gerufen ’Woa, Bruder, ich glaub ich muss sterben.“ Der Mitangeklagte K. hätte dann gemeint: „Wenn du heute nicht stirbst, dann wenn ich dich finde“ und hätte ihn attackiert. K. selbst will sich jedoch nur um seinen Stiefsohn gekümmert haben. Vielmehr, meint er, habe B. diesen vors Auto gestoßen, wofür es aber keine Beweise gibt.

Die – nicht rechtskräftigen – Urteile: Lenker Erol A. wurde zu einer teilbedingten, Michael K. zu einer unbedingten Geldstrafe verurteilt. Stephan B. wurde freigesprochen.

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