Mutter soll Tochter mit kochendem Wasser übergossen haben

Schöffensenat verurteilte Betrüger
Aus Angst ging die 13-Jährige in St. Pölten zur Polizei. Doch bei dem Prozess schützte sie plötzlich ihre Mutter.

War wirklich alles erfunden, wie die 13-Jährige zu Prozessende behauptete? Oder schützte sie aus Angst ihre Mutter?

Ihr Mutter, die Angeklagte, musste sich am Donnerstag am Landesgericht St. Pölten verantworten. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Die 38-jährige Russin soll ihr Kind geschlagen haben. Der Fall kam im Jänner 2019 ins Rollen, weil das Opfer mit ihrere älteren Schwester aus der Wohnung der Eltern flüchtete und ein Gewaltschutzzentrum aufsuchte.

Die junge Frau wandte sich auch an die Polizei, wo sie genau schilderte, wie sie misshandelt worden sei. Von Ohrfeigen und Schlägen mit einem Metalllöffel war da die Rede, eines Tages soll die sechsfache Mutter ihr Kind auch mit kochendem Wasser übergossen haben.

Betretungsverbot

Das mutmaßliche Opfer und ihre Schwester wurden schließlich in ein Heim gebracht, die Vorwürfe penibel dokumentiert. Gegen die Mutter wurde ein Betretungsverbot ausgesprochen.

Bei dem Prozess am Donnerstag spricht die Angeklagte aber von einem guten Verhältnis mit ihrer Tochter. Wenn überhaupt habe es "ganz leichte Schläge" gegeben, die 13-Jährige sei dabei nicht verletzt worden. Die Brandwunde an der Hand ihrer Tochter sei ein Unfall gewesen, das Teewasser sei übers Häferl geschwappt.

Und auch die Schülerin erzählt eine andere Geschichte, wenn auch ganz offensichtlich mit großem Unbehagen. Sie habe alles nur erfunden, nichts von den Vorwürfen sei wahr, mittlerweile lebe sie wieder bei ihren Eltern.

Brandwunden

Ein Motiv für ihre angeblichen Lügengeschichten kann sie allerdings nicht nennen. Auf Nachfragen von Richter und Staatsanwältin wirkt sie sehr nervös, gibt schließlich gar keine Antworten mehr, immer wieder kommen ihr die Tränen.

Auf die Frage des Richters, warum sie die Brandwunden fotografiert habe, wenn doch alles nur ein Unfall war, bleibt sie stumm. Schließlich entschlägt sich die 13-Jährige ganz der Aussage, ihre Mutter wird deshalb freigesprochen.

Die ältere Tochter der Angeklagten ist übrigens nicht nach Hause zurückgekehrt. Sie bleibt lieber im Heim.

 

 

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