Mordprozess gegen Frau aus Ebergassing: Gutachter am Zug

Mordprozess gegen Frau aus Ebergassing: Gutachter am Zug
Nach der Aussage der Angeklagten, geht es am zweiten Prozesstag weiter mit Zeugen und Gutachtern.

„Ich habe das nicht getan“, antwortet die Angeklagte Tamara B. auf die Frage der Richterin Xenia Krapfenbauer, ob Sie eine 64-Jährige mit 20 Schlägen mit einem Maurerhammer im Jänner in Ebergassing (Bezirk Bruck/Leitha) getötet haben soll. Das Opfer sei „wie eine Ersatzmutter gewesen“. Die Außenwirkung der Tat stört sie besonders: „Ich werde hingestellt, als ob ich mir die Zuneigung einer älteren Dame erschlichen hätte und nur auf ihr Geld aus war“, erklärt die Angeklagte und führte aus, dass die Beziehung zum Opfer eine Herzliche gewesen sei.

Bereits 2009 straffällig geworden

Der 44-Jährigen wird, neben dem Mord, unter anderem der Diebstahl eines Möbeltresors vorgeworfen. Darin sollen sich, nach Angaben des Staatsanwaltes Peter Zimmermann, 11.000 Euro befunden haben.

Tatsächlich, und das räumt auch die Angeklagte ein, war ihre finanzielle Lage zum Tatzeitpunkt prekär. Wie auch schon 2009. Damals hatte die Angeklagte eine Postfiliale in Klosterneuburg überfallen und eine Angestellte mit einem Messer lebensgefährlich verletzt. Die zehnjährige Haftstrafe konnte die 44-Jährige 2015 frühzeitig beenden.

 

Mordprozess gegen Frau aus Ebergassing: Gutachter am Zug

Die Angeklagte am Montag vor Gericht

Diese Tat wird der Angeklagten auch während der Verhandlung  immer wieder vorgehalten. Die dreifache Mutter, die erst ein Jahr vor dem Mord eine Tochter zur Welt brachte, beteuert immer wieder ihre Unschuld: „Ich habe mir geschworen, dass ich meine Tochter nicht im Stich lassen werde, so wie ich das bei meinen beiden Söhnen gemacht habe.“

DNA in der Wohnung

DNA-Spuren der Angeklagten, die in der Wohnung gefunden wurden, erklärt die 44-Jährige mit der liebevollen Beziehung zum Opfer und dass sie oft in der Wohnung gewesen sei.

Mordprozess gegen Frau aus Ebergassing: Gutachter am Zug

Die beiden Verteidiger Astrid Wagner und Wolfgang Blaschitz

Anwalt Wolfgang Blaschitz, der gemeinsam mit Anwältin Astrid Wagner die Verteidigung übernommen hat meinte, seine Mandantin hätte ein Alibi für die Tatzeit am 22. Jänner und ergänzt: „Denken Sie, dass ein Täter in der ganzen Wohnung DNA hinterlässt, wenn er einen Raub begehen wird?

Tag zwei: 15 Zeugen geladen

Insgesamt wurden für den Prozess 15 Zeugen geladen. Darunter der Kindsvater der beiden Söhne sowie der Ex-Lebensgefährte, der den Kontakt zum späteren Opfer knüpfte. Hinzu kommen die zwei Gutachter Christa Nussbaumer und Wolfgang Denk, die unter anderem den psychischen Zustand der Angeklagten feststellen sollten.

Gutachterin Nussbaumer hat über 100 DNA-Abriebe untersucht und konnte dabei fünf aussagekräftige Proben der Angeklagten zuordnen.

Dabei handelt es sich um Spuren auf einem Bluterguss am Rücken der rechten Hand, im rechten Brustbereich des Bademantels, auf einem Filterpapier einer Zigarette, WC-Türdrücker sowie auf dem Lichtschalter im Vorraum.

Bereits am ersten Verhandlungstag wurden der Angeklagten diese Spuren vorgelegt, sie hatte für alle eine Erklärung.

Keine Spuren beim Tresor

Im Bereich des entwendeten Wandtresors, der sich im Kasten im Schlafzimmer befunden hat, wurden keine Spuren gefunden. Ebenso wurden auch auf der Kleidung der Angeklagten weder Blut noch andere Spuren gefunden.

Erschwerend hinzu kommt, dass weder die Tatwaffe noch der Tresor je gefunden wurden. Aus diesen Gründen bekannte sich die 44-Jährige auch weiterhin nicht schuldig.

Befragung der Ermittler

Verteidiger Blaschitz befragte unter anderem auch die Polizisten, die die Ermittlungen führten, warum nicht andere Personen, die regelmäßig in der Wohnung der Pensionistin waren, genauer unter die Lupe genommen wurden. Blaschitz sprach von Mitgliedern der Zeugen Jehovas, die dort "ein- und ausgingen" sowie einem Pfleger der einen Nachbarn betreute.

Die Ermittlungen richteten sich auch zunächst gegen diesen Mann, da er mit dem Opfer regen SMS- und Telefonkontakt hatte. Doch die Tatortgruppe konnte keine Spuren des Mannes in der Wohnung finden. Der Pfleger wurde sogar observiert und für den Tatzeitraum hatte er ein Alibi.

Urteil am 22. Oktober erwartet

Am Nachmittag wird mit den Gutachtern und Zeugen fortgesetzt. Ein Urteil wird aber erst für den 22. Oktober erwartet.

Für einen Ermittler seien diese Personen allesamt "nicht tatrelevant gewesen".

Dieser Artikel wird im Lauf des Prozesstages aktualisiert

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