Maulkorb für Kampfhunde entspricht Verfassung
Die Leinen- und Maulkorbpflicht für "
Kampfhunde" in NÖ ist nicht verfassungswidrig. Das hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) festgestellt. Geprüft wurde die Materie, weil der Unabhängige Verwaltungssenat Niederösterreich (UVS) den Gleichheitsgrundsatz verletzt sah. Schließlich gelte der Leinen- und Maulkorbzwang nur für gewisse Hunde - unabhängig vom tatsächlichen Gefährdungspotenzial des einzelnen Tieres. Der VfGH teilte diese Ansicht nicht.
Beim UVS sind derzeit drei Berufungsverfahren gegen die Bezirkshauptmannschaften Gänserndorf, Hollabrunn und Baden anhängig. Hundebesitzer hatten Geldstrafen von je 100 Euro erhalten, weil sie einen Staffordshire Bullterrier, Rottweiler bzw. Bullterrier nicht an der Leine und mit Maulkorb geführt hatten.
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