Mann attackierte Freundin mit Messer: Frei auf Probezeit

Das Wiener Landesgericht setzte den Verdächtigen auf freien fuß
Die Einweisung in eine Anstalt für geistig Abnorme Rechtsbrecher ist bedingt. Die Probezeit dauert zehn Jahre.

Ein 28-Jähriger ist nach einem Messerangriff auf seine Partnerin in Tulln bedingt in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Die Geschworenen am Landesgericht St. Pölten entschieden am Dienstag einstimmig, dass der Mann im Zustand der Zurechnungsunfähigkeit auf die Frau eingestochen hat. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Zehn Jahre Probezeit

Von einer Einweisung wurde unter der Setzung einer Probezeit von zehn Jahren abgesehen. Der Betroffene muss die Anordnung der Bewährungshilfe erfüllen. Als Weisungen wurden dem 28-Jährigen unter anderem die ambulante Behandlung in einer betreuten Wohneinrichtung, die Durchführung der fachärztlich erforderlichen Kontrolle sowie absolute Alkohol- und Suchtgiftabstinenz erteilt. Im Falle einer Zurechnungsfähigkeit wäre ihm der Vorfall als versuchter Mord vorgeworfen.

Drei Stiche in den Brustkorb

Der Mann soll auf seine 25 Jahre alte Lebensgefährtin am 17. September 2018 im Vorraum der gemeinsamen Wohnung in Tulln mit einem Küchenmesser mit einer Klingenlänge von rund zehn Zentimetern losgegangen sein. Drei Mal stach der 28-Jährige der Anklage zufolge auf den Brustkorb des Opfers ein, die Halsgegend traf er einmal. Zudem wurde die Partnerin des Betroffenen am Kopf und am rechten Zeigefinger verletzt, hieß es im medizinischen Gutachten. Die Frau flüchtete und wurde mit lebensbedrohlichen Schnitt- und Stichverletzungen ins AKH Wien eingeliefert.

Paranoide Schizophrenie

Der psychiatrische Sachverständige bescheinigte dem Betroffenen eine paranoide Schizophrenie, die wenige Tage "vor dem gegenständlichen Ereignis ausgebrochen ist". Die "schwere psychische Störung" habe sich dahin gehend geäußert, dass der Betroffene hochgradige Angst und paranoide Vorstellungen gehabt habe, sagte der Gutachter. Aktuell zeige sich der 28-Jährige bereit dazu, eine Behandlung durchführen zu lassen. Mithilfe der Medikation sei sein Seelenleben "weitgehend geordnet". Der Gutachter empfahl daher die bedingte Nachsicht der Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Behandlungserfolg durch Medikamente

Das Gericht sei bei der Entscheidung "dem Kalkül des Sachverständigen gefolgt", das dem 28-Jährigen einen Behandlungserfolg bescheinigt habe, sagte der vorsitzende Richter. Der Betroffene sei im Bezug der Krankheit einsichtig, die Deliktsaufarbeitung sei "bereits zu einem guten Stück" geschehen. Zudem sei der 28-Jährige "verlässlich und paktfähig, was die Einnahme der Medikamente betrifft".

Der Betroffene wurde angewiesen, sich einer ambulanten Behandlung in einer betreuten Wohneinrichtung zu unterziehen. Weiters muss er die fachärztlich erforderliche Kontrolle sowie die Einnahme der verordneten Medikamente nachweisen und sich in psychosoziale Behandlung begeben. Für den Mann gilt laut dem vorsitzenden Richter in der Probezeit ein striktes Alkohol- und Suchtgiftverbot, zudem wurde Bewährungshilfe angeordnet.

 

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