„Kung Fu“ sprang den Falschen an

Der 29-Jährige wurde zu 20 Monaten bedingter Haft verurteilt.
Vertreter rastete irrtümlich aus, Opfer in Lebensgefahr

„Kung Fu“ ist fotoscheu. Er trägt Pulli überm Kopf, um einem Bild in einem Gratisblatt zu entgehen, rammt prompt am Landesgericht St. Pölten zuerst die Saaltüre und findet dann die Anklagebank nicht. „Wenn‘s den Pullover vom Kopf runter tun, wissen‘ S sofort, wo‘ S hingehören“ rät Richter Helmut Weichhart.

Der 39-jährige Vertreter hat am 4. Jänner in Herzogenburg (Bezirk St. Pölten) einen 48-Jährigen mittels Beingrätsche angesprungen und mit lebensbedrohlichen Folgen zu Boden gerissen: Serienrippenbrüche mit Lungenkollaps (das Opfer hatte nach einer Tumor-OP nur noch einen Lungenflügel), Ellenbogen gebrochen, Rissquetschwunde am Kopf. Es war freilich der Falsche. Der Vertreter hatte frühmorgens, als er nach einer feuchten Geburtstagsfeier seinen Hund äußerln führte, den Spätheimkehrer mit einem notorischen Schuldner verwechselt.

„Bitte, Herr Richter, i hab einfach net glaubt, dass das so passieren hat können“, sagt der Angeklagte. Richter: „Die Staatsanwältin hat von einem Kung-Fu-Sprung gesprochen...“ Angeklagter: „Kung Fu war‘ s net. I wollt‘ ihn nur mit der Grätsche einfach zu Boden bringen. I hab ihn net misshandeln wollen, bei Gott net.“ Richter: „Aber der ist ja mit seinen 60 Kilo ein ganz kleines Wesen im Vergleich zu Ihnen mit 100 plus.“

„Das war ein äußerst unglücklicher Geschehensablauf“ findet Verteidiger Peter Schobel. Geständnis und Unbescholtenheit sollten mildernd wirken. Das Urteil: Drei Monate bedingte Haft und 4400 Euro Schmerzensgeld. Damit kann „Kung Fu“ leben, die Strafe ist rechtskräftig.

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