Kommandant bestahl die eigene Feuerwehr

Kommandant bestahl die eigene Feuerwehr
Ein Schöffensenat verurteilte den ehemaligen Feuerwehrmann zu einer bedingten Haftstrafe

Jahrelang habe er alle Kontrollversuche durch Kollegen abgewimmelt. Auf Nachfrage habe er erwidert: „Es passt eh alles“. Im Dezember 2017 aber stürzte das Kartenhaus ein, das ein heute 52-Jähriger Waldviertler errichtet hatte, um bis dahin – auch als Kommandant einer Betriebsfeuerwehr – insgesamt 84.000 Euro für seine Spielsucht abzuzweigen. Am Dienstag verurteilte ihn ein Schöffensenat im Landesgericht Krems wegen Untreue und Urkundenfälschung zu 18 Monaten bedingt. Das Urteil ist rechtskräftig.

„Erst habe ich für meine Frau gebürgt, die in finanzielle Schwierigkeiten gekommen ist“, berichtete der Mann. Dann habe er zu spielen begonnen, in der Hoffnung, wieder Geld zu bekommen. Dafür hob er mit einer Bankomatkarte immer wieder Geld vom Konto der Feuerwehr ab und plünderte auch die Handkasse. Zusätzlich hätte er auch Geld vom Konto des Abschnittsfeuerwehrkommandos für private Zwecke abgehoben und schädigte einen Sportverein. Überall soll er seine Position und das Vertrauen seiner Kollegen ausgenutzt haben.

Versuche von Verwaltern oder Kassieren, von ihm Belege und Einsicht in die Konten zu bekommen, wimmelte autoritär ab und versicherte, es sei schon alles in Ordnung. Bei Versammlungen soll er außerdem manipulierte Kontoauszüge vorgelegt haben, die er eingescannt und am Computer verändert hatte.

Geplatzt

Erst im Herbst 2017 platzte die Blase: Lieferanten drohten wegen offener Rechnungen nach einem Fest mit Klage. Der Verwalter informierte darauf die Firma, zu der die Betriebsfeuerwehr gehört. Die führte spontan eine unangekündigte Prüfung durch und feuerte den Kommandanten unmittelbar danach.

Als Mitglied des Abschnittsfeuerwehrkommandos soll der Angeklagte auch einen Schaden verursacht haben, indem er eine Förderung nicht beantragt habe. Doch die Befragung durch Vorsitzenden Gerhard Wittmann ergab, dass wegen Personalwechsels nicht ganz klar war, wer das im Kommando eigentlich hätte machen sollen.

Sein zuvor ordentlicher Lebenswandel, das Geständnis und die Rückzahlung des größten Teils der Schadenssumme retteten den Angeklagten davor, ins Gefängnis zu kommen. Erschwerend wertete das Gericht die lange Dauer der Handlungen, ihre Häufigkeit und die Dominanz, mit der er misstrauische Kameraden auflaufen ließ. Gilbert Weisbier

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