Jugendliche verwüsteten Hotel in NÖ: eine Verurteilung

Symbolbild
Der Eigentümer des Hotel Böck will keinen Schadenersatz. Der Schaden wurde auf 300.000 Euro geschätzt.

von Paloma Pöltinger

Zerbrochene Fenster, beschädigte Möbel und Gegenstände, die aus dem Fenster geworfen wurden – das sind einige Schäden, die eine Gruppe von Jugendlichen im März im leerstehenden Hotel Böck in Brunn am Gebirge (Bezirk Mödling) verursachten.

Dafür mussten sich sieben Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren am Wiener Landesgericht für Strafsachen verantworten. Einer der Jugendlichen erschien nicht. Angeklagt wurden sie wegen Sachbeschädigung.

Durch Zufall im Hotel gelandet

„Glauben Sie, dass das lustig ist, wenn man Dinge zerstört?“, fragt die Richterin den ersten Angeklagten.

Er verneinte leise. Die anderen konnten auch keinen Grund für die Zerstörungen nennen.

Die Angeklagten seien zufällig am Hotel vorbeigegangen und durch einen offenen Zaun und ein zerbrochenes Fenster in das Gebäude hineingelangt.

Bedingte Freiheitsstrafe

Zwei Angeklagte müssen 100 Stunden an gemeinnütziger Leistung erbringen. Ein Angeklagter wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten (nicht rechtskräftig) verurteilt. Seine bestehende Probezeit wurde auf fünf Jahre verlängert.

Das Verfahren gegen die vier weiteren Angeklagten wird aufgrund fehlender Aussagen weitergeführt.

Der Schaden wurde auf mehr als 300.000 Euro geschätzt, aber kann den Angeklagten nicht eindeutig zugeordnet werden, weil das Hotel vor dem Vorfall beschädigt war. Der Hotel-Eigentümer verzichtet auf Schadenersatz.

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