IS-Propaganda verbreitet: 19-Jähriger verurteilt

IS-Propaganda verbreitet: 19-Jähriger verurteilt
Jugendlicher driftete zum radikalen Islam ab - sein Vater alarmierte die Behörden

Es ist die Geschichte eines Außenseiters, der versucht hat, dazuzugehören – und trotzdem am Rande der Gesellschaft gelandet ist.

Am Landesgericht Wiener Neustadt musste sich ein 19-Jähriger dafür verantworten, als Zugehöriger des „Islamischen Staates“ IS-Propaganda verbreitet zu haben. Sein Vater hatte bei den Behörden Alarm geschlagen.

Auf zwei Handys des Angeklagten wurden Hunderte Bilder und Videos sichergestellt. Zumindest 40 einschlägige Propagandadateien, darunter Videos und Kampflieder, soll er über soziale Medien verschickt haben. Zudem soll er eine Gruppe mit dem Titel „Islam Wissen“ erstellt und dort selbst gepredigt haben. Vor Gericht bekannte sich der 19-Jährige – er ist wegen Beteiligung an einer schweren Körperverletzung vorbestraft – schuldig, beteuerte aber mehrmals, dass es ihm leid tue.

IS-Propaganda verbreitet: 19-Jähriger verurteilt

Der 19-jährige gebürtige Georgier beteuerte vor Gericht, seine Tat zu bereuen

Mit 17 konvertiert

Der gebürtige Georgier aus russisch-orthodoxem Haus ist anerkannter Flüchtling. Die gesamte Schulzeit verbrachte er in Österreich. Bis zur Hauptschule sei er gemobbt worden, man habe in seine Schultasche uriniert und ihm Hefte zerrissen. Freunde habe er keine gehabt, das habe sich erst im Poly geändert. Die Bekanntschaft mit einem tschetschenischen Mitschüler ließ ihn zum radikalen Islam abdriften – bis er schließlich mit 17 Jahren konvertierte. Obwohl er als fleißig galt, verlor er wegen seiner religiösen Ansichten seine Spengler-Lehrstelle – und hätte fortan viel Zeit gehabt, sich mit der IS-Ideologie zu umgeben.

In den vergangenen vier Monaten Gefängnis habe er aber verstanden: „Was der IS macht, ist nichts Gutes“. Das Schöffengericht verurteilte ihn dennoch: 30 Monate Haft, davon zehn unbedingt, inklusive Bewährungshilfe und Betreuung durch die Organisation „Derad“ zur Deradikalisierung – nicht rechtskräftig.

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