In Tulln gratulieren auch die Parteien

Ein Mann mit Brille und Schnurrbart hält Broschüren in einem Park.
Dass Bürgermeister Daten für Gratulationen abfragen, war in allen Medien.

Datenschutz – Dass Bürgermeister Daten aus dem örtlichen Melderegister abfragen, um ihren Gemeindebürgern zu runden Geburts- und Hochzeitstagen zu gratulieren, beschäftigte in den vergangenen Wochen landesweit die Medien. Datenschützer orten eine rechtliche Grauzone, Bürgermeister berufen sich auf das NÖ-Ehrungsgesetz aus dem Jahr 1982.

In Tulln wird besonders umfassend gratuliert – nicht nur von der Gemeinde, sondern auch von den Parteien. Das war für Johannes Scholz überraschend, der als grüner Gemeinderat selbst politisch tätig ist. Scholz und Ehefrau Christine feierten kürzlich ihren silbernen Hochzeitstag. Zu diesem Anlass bekam das Paar Glückwunschkarten von der Stadtgemeinde sowie von ÖVP, SPÖ und Liste TOP.

Scholz bezweifelt, dass das NÖ-Ehrungsgesetz als Grundlage für die Weitergabe der Daten an die Parteien der Verfassung entspricht: „Verfassungsexperten geben zu bedenken, dass kein Landesgesetz ein Bundesgesetz aufheben kann, eben das ist aber der Fall.“ Das Datenschutzgesetz – ein Bundesgesetz – besage ausdrücklich, dass persönliche Daten ohne ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen nur in besonders geregelten Fällen, wie etwa nationale Sicherheit, Schutz von Leib und Leben oder Verhinderung von strafbaren Handlungen weitergegeben werden dürfen. „Und dies ist bei einer Silberhochzeit wohl kaum der Fall“, sagt Scholz.

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