Höchstgericht beendet Pacht-Streit
Wieder ist ein Stück Hoffnung für die Langenzersdorfer Pächter dahin. Oder doch nicht? Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Beschwerde einer klagenden Pächterfamilie zurückgewiesen. Zur großen Freude des Stiftes Klosterneuburg, wie man unmissverständlich in einer Aussendung am Donnerstag zum Ausdruck brachte. „Mit der Entscheidung des OGH besteht nun Rechtssicherheit für die Pächter des Stiftes: Die seit Jahren geübte Praxis des Stiftes wurde bestätigt.“
Mehr als 1000 Hausbesitzer bauten nach dem Zweiten Weltkrieg auf Gründen des Stiftes und zahlen seither jährlich Pacht für das Grundstück. Weil das Stift mehr Geld will, als die Pächter zahlen wollen, zieht der Pächterverein vor Gericht.
Knapp zwei Jahre sind vergangen, seitdem sich Christa und Heinz Bruny für die Ausjudizierung ihres Pachtvertrages entschieden und 2010 den Gerichtsweg einschlugen. Das Ehepaar wollte sich mit den „stiftlichen Bedingungen“ – etwa die stets auf fünf Jahre befristeten Pachtverträge oder das fehlende Weitergaberecht an die Kinder zu gleichen Bedingungen – nicht mehr abfinden und klagte.
Wie sensibel die Thematik ist, zeigte sich schon im Vorfeld des mehrstufigen Gerichtsverfahrens. Ein Höchstrichter nahm sich wegen Befangenheit aus dem Beurteilungsrennen.
Die Wahrheit des OGH-Urteils scheint eher zwischen den Zeilen angesiedelt zu sein. Für Walter Reichholf, den Anwalt der Familie, sind die befristeten Stifts-Verträge ein für allemal vom Tisch. „Die bestehenden Verträge, die zu dieser Zeit geschlossen worden sind, haben die Sicherheit, dass es sich um unbefristete handelt.“ Dieser Punkt würde Hunderte Pächter betreffen. Das Weitergaberecht (alter Verträge) sei nicht beurteilt worden, weil im speziellen Fall „kein rechtliches Interesse“ gegeben war.
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