Heizkostenzuschuss: In Niederösterreich gibt es 150 Euro

Ein Heizkörperthermostat steht auf Stufe 3.
Die Heizperiode beginnt - Anträge können bis Ende März eingebracht werden. Wie die Kriterien in Niederösterreich formuliert sind.

Die Heizperiode beginnt und viele Niederösterreicher blicken sorgenvoll auf die Kosten. Die neun Bundesländer bieten hier zumindest eine teilweise finanzielle Entlastung an. Für die Beheizung des Wohnraumes, gleichgültig mit welchem Energieträger, wird ein Zuschuss gewährt. In Niederösterreich ist das der Heizkostenzuschuss. Er kann nur bei der Hauptwohnsitzgemeinde beantragt werden, dies ist bis 31. März 2025 möglich.

Der Zuschuss beträgt 150 Euro.

Wer hat Anspruch auf den Heizkostenzuschuss in Niederösterreich?

Die Kriterien in Niederösterreich zielen auf sozial schwache Haushalte ab. Bezugsberechtigt sind:

  • Personen mit Ausgleichszulagen
  • Mindestpensionistinnen und -pensionisten nach § 293 ASVG
  • Arbeitslose, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
  • Sonstige Einkommensbezieherinnen und Einkommensbezieher, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.

Bei Alleinstehenden bedeutet das unter 1.150 Euro netto bzw. unter 1.217 Euro brutto.

Weitere Förderungen

Zusätzlich kann ein Antrag auf den neuen NÖ Wohnbonus gestellt werden. Beim Wohnbonus hängt die Höhe vom jährlichen Bruttohaushaltseinkommen und von der Haushaltsgröße ab. Die erste im Haushalt lebende Person erhält 80 Euro. Jede weitere hauptgemeldete Person bekommt 30 Euro. Ein Einpersonenhaushalt darf brutto nicht mehr als 18.000 Euro pro Jahr verdienen, ein Mehrpersonenhaushalt nicht mehr als 45.000 Euro.

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