Häftling bei Spaziergang mit Messer attackiert

Prozess – Der russische Häftling hatte riesiges Glück und kam mit leichten Verletzungen davon. Mit einem zugeschliffenen Besteckmesser bewaffnet wollte ihm ein Mithäftling während eines Spaziergangs im Hof der Wiener Neustädter Justizanstalt die Kehle aufschlitzen. Der Angreifer hatte den Russen in einem schizophrenen Wahnanfall für einen „Drogenspitzel“ gehalten.

Am Donnerstag wurde Michael Sch. am Wiener Neustädter Landesgericht wegen Mordversuchs der Prozess gemacht. Der Gerichtspsychiater bescheinigt dem 27-Jährigen ein hohes Maß an Gefährlichkeit und geistiger Abnormität. Deshalb beantragte Staatsanwalt Erich Habitzl eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Dort ist Sch. seit dem Zwischenfall bereits untergebracht.

Er habe während des Ausganges im Gefängnishof sein Opfer nicht aus den Augen gelassen. Die Mimik des Russen habe ihn als „Drogenspitzel“ verraten, meinte der Angeklagte. Mit dem Angriff auf ihn wollte der 27-Jährige „eine gute Tat“ vollbringen. Trotz der Sicherheitsvorkehrungen gelang es dem Häftling ein Brotmesser zum Spaziergang in den Hof zu schmuggeln.

Die Geschworenen entschieden auf Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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